Nach der tödlichen Bissattacke mehrerer American Staffordshire Terrier auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn in Oberösterreich untersagte der Bürgermeister der Hundehalterin per Bescheid die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller sonstigen Hunde dieser Rasse. Dieser Bescheid wurde nun teilweise aufgehoben.
Die tödliche Hundeattacke in Naarn hat am Mittwoch auch das Landesverwaltungsgericht Linz beschäftigt. Der Bürgermeister hatte per Bescheid die Haltung der vier American Staffordshire Terrier sowie aller sonstigen Hunde dieser Rasse verboten. Gegen diesen Bescheid erhob die Hundehalterin Beschwerde.
Das Gericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und der öffentlichen mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass der Bescheid in Bezug auf die vier benannten American Staffordshire Terrier zu bestätigen war. Im Hundehaltegesetz heißt es dazu: „Die Haltung eines Hundes ist zu untersagen, wenn der Halter oder die Halterin nicht in der Lage ist, den Hund so zu halten, dass Gefährdungen oder unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren abgewendet werden.“
Diese Entscheidung ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar. Hier wird der einzelne Hund als ‘der Schuldige‘ dargestellt, doch der Fehler liegt bei der Besitzerin – und diese darf nun wieder Hunde halten.
Tierecke-Chefin Maggie Entenfellner
Rechtlich nicht möglich
In Bezug auf die Untersagung der Haltung sämtlicher Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier war der Bescheid hingegen zu korrigieren. Hundehalteverbote können nach der derzeit in Geltung stehenden Fassung stets nur im Hinblick auf einen bestimmten Hund ausgesprochen werden. Die Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehalteverbot bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht nach aktueller Gesetzeslage nicht. Sprich die Besitzerin darf in Zukunft wieder Hunde haben.
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