Geschlagen, vergewaltigt und bestohlen – so ließen zwei 22-Jährige eine Wienerin zu Weihnachten letztes Jahr nur 150 Meter von ihrer Haustür entfernt liegen. Ein Italiener redet im Wiener Landesgericht von einer „Mutprobe“, sein rumänischer Schwager wirft der 58-Jährigen vor, aufdringlich gewesen zu sein. Unglaubwürdig, urteilt der Schöffensenat.
Dass Angeklagte vor Gericht nicht immer die ganze Wahrheit erzählen, sich mit ihrer Aussage selbst schützen wollen, kommt in Strafprozessen wohl regelmäßig vor. Und ist auch ihr gutes Recht. Die Verantwortungen, die ein Rumäne und ein Italiener im Wiener Landl liefern, sind aber nur schwer mitanzuhören. Noch erschreckender ist aber die Anklage: Am 25. Dezember – zu Weihnachten – schlugen sie eine Frau in der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs brutal nieder, vergewaltigten sie und stahlen danach noch ihre Handtasche und ihr Handy.
58-Jährige erlitt mehrere schwere Verletzungen
Die beiden 22-Jährigen liefern vor Richterin Eva Brandstetter alles andere als ein Geständnis: Die 58-Jährige wäre diejenige gewesen, die die beiden jungen Männer mitten in der Nacht nach einer Weihnachtsfeier auf der Straße angesprochen habe. Der eine musste sie wegstoßen, da das Opfer nicht von ihnen abgelassen hätte. Dabei seien auch die Verletzungen der Frau entstanden – ein verschobener Nasenbruch, ein gebrochener Knöchel, der operiert werden musste, und diverse Blutergüsse.
Ich habe versucht zu schreien, doch immer, wenn ich schreien wollte, hat er mir den Mund zugehalten. Ich habe die Augen gar nicht mehr aufmachen können, weil sie so angeschwollen waren.
Die 58-jährige Wienerin in ihrer Opferaussage
Das medizinische Gutachten sagt ganz klar: Das kann so nicht passiert sein. Vielmehr stimmt es mit der Schilderung des Opfers überein: „Ich weiß nur mehr, dass der eine rechts von mir auf der Wiese gekniet ist und auf mein Gesicht eingeschlagen hat. Ich habe versucht zu schreien, doch immer, wenn ich schreien wollte, hat er mir den Mund zugehalten. Ich habe die Augen gar nicht mehr aufmachen können, weil sie so angeschwollen waren.“ Eine unvorstellbare Tortur ...
Angeklagter bezeichnet Vergewaltigung als „Mutprobe“
Während der Rumäne auf die Wienerin einschlug, soll der Zweitangeklagte sie vergewaltigt haben – das belegen auch DNA-Spuren. „Mein Mandant wird heute reinen Tisch machen“, kündigt sein Verteidiger Marius Hortolomei anfänglich an. Davon fehlt im Verlauf des Prozesses aber jede Spur. Zuerst soll sein Genmaterial nur gefunden worden sein, weil er die Hand des Erstangeklagten dort „weggenommen“ habe. Danach gibt er an: „Ich hab gesehen, dass mein Schwager sie im Intimbereich berührt hat, also hab ich das als Mutprobe auch gemacht.“
Die 58-Jährige sagt im Prozess im Wiener Landesgericht im Zuge einer kontradiktorischen Vernehmung aus, musste sich die Aussagen der Angeklagten auch nicht anhören. Mit brüchiger Stimme erinnert sie sich: „Mein ganzer Körper ist steif und kalt geworden.“ Die Männer ließen sie einfach in der Wiese liegen, erst der zweite Passant verständigte die Polizei und Rettung.
So etwas ist unmenschlich. So etwas darf nicht passieren.
Verteidiger Marius Hortolomei über die Taten seines Mandanten
Bild: Martin Jöchl
Während die Frau schwer verletzt im Spital lag, kauften der Rumäne und der Italiener noch fleißig mit ihrer Bankomatkarte ein: vier Zigarettenpackungen, Lebensmittel und Handyzubehör an einem Automaten. Dazu verantworten sich die 22-Jährigen geständig. Schuldig gesprochen werden sie aber in allen Punkten: „Für uns steht fest, dass die beiden Angeklagten das Opfer vergewaltigt, bestohlen und dann Zahlungen getätigt haben“, urteilt der Schöffensenat mit Vorsitzender Eva Brandstetter.
„Besonders erschreckend ist dieses übertriebene Ausmaß an Gewalt“, spricht Frau Rat den wohl schlimmsten Erschwerungsgrund an. Beide Männer fassen jeweils zwölf Jahre Haft aus. Beim Erstangeklagten wird auch eine dreimonatige bedingte Strafe widerrufen – nicht rechtskräftig. Dem Opfer werden 14.620 Euro zugesprochen.
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