Zahlreiche Experten stärken Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beim Vorstoß in Sachen „Messertrage-Verbotsgesetz“ den Rücken. KFV-Chefjurist Armin Kaltenegger fordert zusätzlich aber auch ein Verkaufsverbot – die Meinung der Bevölkerung ist durchwegs gespalten.
Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann – in dieser sehr sprichwörtlichen Zwickmühle steckt aktuell Innenminister Karner. Wie die „Krone“ berichtete, soll es künftig strenge Messer-Sperrzonen im Land geben: Ortsgebiet, geschlossene bebaute Gebiete außerhalb, Park- und Sportanlagen, Freizeitparks, Veranstaltungen wie Zelt- und Feuerwehrfeste, Öffis sowie Schulen und Kindergärten. Dort dürfen Messer nur noch in Ausnahmefällen getragen werden – das berühmte Taschen- oder Schweizermesser, dessen Klinge nur mit beiden Händen geöffnet werden kann, ist aber (doch) nicht betroffen.
Verkaufsverbot nach deutschem Vorbild gefordert
Während einerseits harte Kritik an seinen Plänen für ein neues „Messertrage-Verbotsgesetz“ geübt wird, sprechen sich Experten für die Neuregelung aus – man fordert teils sogar noch härtere Bandagen. Dr. Armin Kaltenegger, Chefjurist des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, erklärt im Gespräch mit der „Krone“: „Das neue Verbotsgesetz ist sicher ein richtiger Ansatz, es fehlt aber ein begleitendes Verkaufsverbot. Dass man hierzulande Spring- oder Butterflymesser und Macheten immer noch frei im Handel erwerben kann, das ist fatal. Hier muss man ansetzen und eine Regelung nach deutschem Vorbild andenken“, so Kaltenegger.
Ich bin schon verwundert, dass beim neuen Gesetz eine große Lücke bestehen bleibt. Kaufen darf ich mir dann die wildesten Klingen nämlich nach wie vor.
Dr. Armin Kaltenegger, KFV
Bild: Michael Sabotha
Selbst im Online-Forum der „Krone“ herrscht über die Vorgehensweise von Karner durchwegs Uneinigkeit. Der ÖVP-Mann bleibt aber bei seiner Linie: „Mit dem Messerverbot geben wir der Polizei ein wichtiges Werkzeug in die Hand, die Bevölkerung zu schützen und Gewalttäter zu entwaffnen. Taschenmesser beim Wandern oder für die Jagd bleiben natürlich erlaubt.“
Die Hoffnung bleibt bestehen, dass die Neuregelung nicht nur eine Art von „Beschäftigungstherapie“ für die heimische Exekutive wird ...
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