AK-Service-Tipp

Gewusst wie: Tipps zur einvernehmlichen Auflösung

Steiermark
17.04.2024 22:00

Wenn ein Dienstverhältnis beendet wird, gibt es neben der Kündigung auch die Option der einvernehmlichen Auflösung. Diese kann für den Arbeitnehmer einige Vorteile mit sich bringen. Arbeitsrecht-Experte Christoph Schribl erklärt, was es dabei zu beachten gilt.

Eine einvernehmliche Auflösung ist eine beidseitige Willenserklärung von Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Da keine Fristen und Termine einzuhalten sind, kann das Arbeitsverhältnis an jedem x-beliebigen Tag aufgelöst werden.

Beidseitige Zustimmung notwendig
Die Zustimmung ist für beide Seiten freiwillig. Niemand kann dazu gezwungen werden, einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. Ein Vorteil der einvernehmlichen Auflösung ist der Wegfall der 28-tägigen Sperrfrist beim Arbeitsmarktservice.

Grundsätzlich gibt es für eine einvernehmliche Auflösung keine Formvorschriften. Die einvernehmliche Auflösung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Aus Beweisgründen sollte die einvernehmliche Auflösung auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Für die „Abfertigung alt“ ist die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgeblich: Bei Arbeitgeberkündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht ein Anspruch auf Abfertigung. Bei Arbeitnehmerkündigung besteht kein Abfertigungsanspruch. Im neuen Abfertigungsrecht besteht bei einer einvernehmlichen Auflösung ein Auszahlungsanspruch.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt