Die Wasserentnahme für Landwirte im Bezirk Neusiedl steht derzeit auf dem Prüfstand. Das bringt Unmut bei zwei Genossenschaften.
Konkret fordert die Bezirkshauptmannschaft von den beiden Golser Genossenschaften Mitgliederlisten der vergangenen Jahre. Brächte man diese nicht, wurde mit einem Strafverfahren gegen den Obmann gedroht.
„Wir haben keine jährlichen Mitgliederlisten, weil sich das immer ändert, wenn jemand ein Grundstück verkauft oder vererbt. Jeder, der ein Stück Land erbt oder kauft ist Genossenschafts-Zwangsmitglied, scheint im Grundbuch auf und ist somit für die Bezirkshauptmannschaft abrufbar“, so die Obmänner der Wassergenossenschaften Matthias Allacher und Stellvertreter Paul Weiss.
Das letzte Mal haben die Genossenschaften 2021 wegen einer Reinigung im Bereich der Gerichtswiese und Wiesenäcker die Zwangsmitglieder erhoben. Die Kosten dafür: 1308 Euro.
Nun müsste man für sieben Jahre die Mitglieder bringen. „Das wären mehr als 9000 Euro“, ärgert sich Allacher. „Wer soll diese Kosten übernehmen?“ Und weiter: „Nachdem die Zwangsmitglieder im Grundbuch eingetragen sind, ist nach unserem Verständnis eine jährliche Mitgliederliste nicht erforderlich. Das ist überzogene Bürokratie. So gehts nicht, wir sind Landwirte, keine Büroleute.“ Um nicht belangbar zu sein, traten beide Obmänner zurück, da sich keine Nachfolger fanden wurde der Vorstand aufgelöst.
Obmann der Interessensgemeinschaft Wasser versucht zu entschärfen
Werner Falb-Meixner, geschäftsführender Obmann der Interessensgemeinschaft Wasser, versucht die Situation zu entschärfen und stellte fest, dass man an vernünftigen Gesprächen mit der Behörde interessiert sei. Er versteht auch, dass die BH zur Evaluierung und Neuberechnung der Wasserentnahmen historische Daten bräuchte. Die Frist diese vorzulegen wurde seitens der BH bis Ende Mai genehmigt.
Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech: „Wir haben das gesetzlich vorgegebene Ziel, den Grundwasserbestand in sensiblen Regionen langfristig zu sichern“, erklärt sie. Die BH müsse also kontrollieren. Es sei zu prüfen, wann und wielange welche Fruchtart bewässert wurde. Zschech weiter: „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Genossenschaften ein Verzeichnis ihrer Mitglieder zu führen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten haben. Dieses sollte jährlich unter Angabe der Mitglieder sowie Bekanntgabe von Veränderungen vorgelegt werden.“
Übrigens: Lösen sich die Genossenschaften auf, muss theoretisch jeder einzelne Landwirt extra um Wasserentnahme ansuchen.
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