44 Treffer zählt die offizielle Torsammlung von Fußball-Legende Toni Polster mit der Österreichischen Nationalelf. Drei zu wenig, wie er und seine beiden Anwälte meinen. Denn die Treffer aus drei Teamspielen in den Jahren 1984, 1987 und 1988 scheinen nicht in der Bilanz auf. Laut ÖFB sind sie in „inoffiziellen Begegnungen“ gefallen. „Toni Doppelpack“ geht dagegen nun gerichtlich vor: „Meine Leistungen sollen auch anerkannt werden.“
„Ich wäre lieber Tennis spielen oder mit meinem Hund Gassi. Aber jetzt haben wir es angefangen, jetzt ziehen wir es auch durch“, sagt Österreichs Fußballlegende Toni Polster am Freitag im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Der 60-Jährige tritt dort als Kläger auf. „Toni Doppelpack“, der im In- und Ausland diverse Rekorde hält, kämpft um die Anerkennung von drei Länderspiel-Toren, die er mit der österreichischen Nationalmannschaft erzielt hatte. „In inoffiziellen Begegnungen“, wie der Fußballbund klarstellt. Und genau das ist der Streitpunkt.
Marokko und Tunesien zählen die Spiele
Konkret geht es um die Partie gegen Liechtenstein am 7. Juni 1984, das Spiel gegen Tunesien am 7. Februar 1987 und die Begegnung mit Marokko am 2. Februar 1988, in denen der Austrianer insgesamt drei Treffer erzielt hatte. Diese scheinen (weil laut ÖFB inoffiziell) nicht in der offiziellen Länderspielbilanz auf. Dort wird Polster mit offiziell 44 Toren an oberster Stelle geführt. Weil aber Marokko und Tunesien diese Spiele sehr wohl in ihren Statistiken führen und auch Liechtenstein dies bis zu einer Korrektur im Jahr 2021 tat, pocht Polster auf die Anhebung der geleisteten Tore auf 47 – unterstützt von den Anwälten Manfred Ainedter und Alexander Hiersche.
Die Spiele seien im offiziellen Nationalteam-Dress und nach Abspielen der Nationalhymne mit einem FIFA-Schiedsrichter durchgeführt worden, so die Juristen. „Wir wollen drei Spiele, drei Tore“, ist Ainedter fest entschlossen, die Klage durchzubringen. „Ich will ja nichts geschenkt haben. Ich hab die Tore einfach gemacht“, gesteht Polster nach der ersten Verhandlung, dass ihn die fehlende Anerkennung für die drei Treffer immer schon gestört hätte. „Der ÖFB könnte die Statistik einfach ändern. Das täte niemanden weh.“
Wir wollen drei Spiele, drei Tore!
Anwalt Manfred Ainedter
Bild: Gerhard Bartel
Spiele wurden damals als inoffiziell deklariert
Im Fußballbund, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Korn, sieht man das anders: „Wir haben kein Interesse daran, uns in einem Justamentstandpunkt gegen einen großen Sportler zu stellen“, sagt ÖFB-Geschäftsführer Thomas Hollerer, „aber die Bedingungen für eine Anerkennung sind leider nicht erfüllt.“ Man habe diese Partien damals bei der FIFA als nicht offizielle Spiele deklariert. Offenbar unter anderem, weil es damals mit der Bundesliga eine Vereinbarung gab, nicht mehr als sechs offizielle Länderspiele zu spielen. Es habe auch mehr Auswechslungen als erlaubt gegeben.
Herr Rat tastet in der ersten Tagsatzung die Bereitschaft für einen Vergleich ab. Erfolglos. „Das Beweisverfahren ist überschaubar. In erster Linie gilt es jetzt, Rechtsfragen zu klären“, legt der Richter den Verhandlungsfahrplan fest.
Sechs Zeugen, nicht alle können zum vereinbarten Termin
Vorerst wurden sechs Zeugen genannt. Ainedter und Hiersche wollen Heinz Palme, Andy Ogris, Ernst Baumeister und Manfred Kern befragt wissen, der ÖFB Thomas Hollerer und Sprecherin Iris Stöckelmayr. Am als Verhandlungstag vereinbarten 17. Mai werden aber nicht alle Zeit haben: Da läuft der FIFA-Kongress in Thailand.
Wie auch immer der Richter in dem juristischen Neuland entscheidet: Es ist davon auszugehen, dass der Fall in die nächste Instanz geht.
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