Nach Willi-Behauptung

Klage in Causa Pema: Strafe aus Stadtkassa bezahlt

Tirol
20.04.2024 09:32

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) lehnte sich in einem ORF-Interview 2020 zum Thema Wohnungsleerstand weit aus dem Fenster. Er behauptete, dass im damals neu errichteten Pema-2-Turm in Innsbruck von 173 Wohnungen mehr als 90 leer stünden, quasi ein Paradebeispiel für Wohnraum-Spekulation. Mit seiner Aussage setzte er sich in die Nesseln. Die Strafzahlung beglich die Stadt.

Pema-Investor Markus Schafferer klagte auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung. Der Streit ging durch drei Instanzen, zuletzt stellte der OGH in einem Beschluss fest: „Die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen des Beklagten sind daher im Ergebnis nur als Bekräftigung der politischen Forderung nach einer Leerstandsabgabe für die Landeshauptstadt anzusehen und damit seiner Privatsphäre zuzurechnen“, heißt es in dem Beschluss, ergangen am 14.9.2022. Der Beklagte habe dem Kläger die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu ersetzen.

Einzahlungsbeleg wurde „Krone“ zugespielt
Wenn BM Willi die Aussagen als Privatperson getätigt habe, wie der OGH festgestellt hat, dann müsste davon auszugehen sein, dass er die Rechnung aus seiner Privatschatulle begleicht. Falsch gedacht! Die „Krone“ bekam nun den Einzahlungsbeleg zugespielt, aus dem klar hervorgeht, dass die Stadtkassa dafür herhalten musste.

Zitat Icon

Ich war in der Causa Pema immer als Bürgermeister, nie als Privatperson angesprochen.

(Bild: Birbaumer Christof)

Georg Willi

„Ich war in der Causa Pema immer als Bürgermeister, nie als Privatperson angesprochen. Für das Amt der Präsidial- und Rechtsangelegenheiten stand und steht dies außer Streit, dementsprechend wurden die Verfahrenskosten – wie für alle Amtsträgerinnen und Amtsträger – auch von der Stadt übernommen“, teilte Willi auf Anfrage mit.

Das sagt das zuständige Amt
„Wenn im Zitat von seiner ,Privatsphäre’ die Rede ist, ist natürlich nicht gemeint, dass es der Privatperson Georg Willi zuzurechnen ist, sondern seiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Innsbruck im nicht hoheitlichen Bereich. Und genau darum ging es in dem Verfahren vor dem OGH, nämlich ob hier der Bürgermeister im hoheitlichen Bereich gehandelt hat oder nicht. Diese Frage zu klären, war für die Verfahrensart notwendig, also ob es sich um ein Amtshaftungs-Verfahren gehandelt hat oder nicht. Diese Frage bzw. die Klärung der Frage ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Bürgermeister aufgrund seines Amtes diese Aussagen getätigt hat und nicht als Privatperson und daher auch die Kosten vom Stadtmagistrat zu tragen waren“, erläutert das Amt für Präsidial- und Rechtsangelegenheiten auf weitere „Krone“-Nachfrage.

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