Neue Hausordnung

Deutsche Bahn verbietet Kiffen in ihren Bahnhöfen

Ausland
20.04.2024 13:16

Mit Anfang April haben unsere deutschen Nachbarn Cannabis-Produkte – mit Einschränkungen – legalisiert. Ein Umstand, der nun die Deutsche Bahn (DB) dazu zwingt, ihre Hausordnung entsprechend zu ändern. Schon in der kommenden Woche sollen entsprechende Verbotsplakate in den Bahnhöfen aushängt werden.

„Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, erklärte eine DB-Sprecherin gegenüber der „Bild“. Diese werde in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein.

Die Hausordnung bei der deutschen Bahn soll geändert werden. (Bild: Brian_Kinney – stock.adobe.com, Krone KREATIV)
Die Hausordnung bei der deutschen Bahn soll geändert werden.

Geahndet werden allfällig Verstöße gegen die adaptierte Hausordnung erst ab dem 1. Juli, berichtet das Blatt. Bis dahin soll DB-Mitarbeiter mit „freundlichen Anordnungen und Hinweise“ dazu bewegen, das Kiffen im Bereich der Bahnhöfe zu unterlassen, heißt es. Geraucht werden darf aber in eigens dafür gekennzeichneten Zonen weiterhin Tabak.

Cannabis seit April für Erwachsene legal
Seit dem 1. April sind Besitz, Konsum und Anbau der Droge (aber nur für den Eigenbedarf) für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Untersagt ist das Kiffen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie in Sichtweite von Schulen und Kindergärten.

Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben.

Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.

Berlin will Gesetz nachträglich verschärfen
Die deutsche Regierung will das Cannabisgesetz aber nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die „Augsburger Allgemeine“ am Samstag zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern. So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können.

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