„Sozialhilfe-Auflage“

AMS-Chef: Mindestsicherung an Wohnort knüpfen

Politik
20.04.2024 14:37

In der seit Monaten herrschenden Debatte rund um den Familiennachzug syrischer Kinder und Frauen und der damit verbundenen Schieflage – fast alle Familien gehen nach Wien – schlägt AMS-Chef Johannes Kopf eine Art „Sozialhilfe-Auflage“ vor. 

So könnten die Länder eine Vereinbarung schließen, die folgendes besagt: Nur jenes Bundesland, in dem während des Asylverfahrens der Wohnsitz lag, ist für die Mindestsicherung an Flüchtlinge zuständig.

Menschen in Regionen halten
Würden sie dann beispielsweise von Tirol nach Wien ziehen, gäbe es dort kein Sozialgeld mehr. Die Flüchtlinge könnten keinen neuen Antrag stellen, erläuterte Kopf gegenüber dem „Profil“. Zu regeln wäre das laut Kopf über eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern. Lebt die gesamte Familie von Mindestsicherung, wären die Einbußen bei einem Umzug nach Wien noch höher. Umgekehrt könnte eine solche „Sozialhilfe-Auflage“ die Menschen eher in Regionen halten, wo es mehr Arbeit gibt und sie rascher aus der Mindestsicherung rauskommen.

(Bild: Roland Muehlanger)

ÖVP noch gegen Residenzpflicht
Die NEOS fordern eine Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht seit 2016. Sie soll anerkannte Flüchtlinge über einen Zeitraum von drei Jahren im ersten Bundesland halten, in dem sie Asyl bekamen. Dafür ist auch der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Die ÖVP ließ sich bisher nicht auf Debatten ein, und sieht die Bundeshauptstadt alleine für den starken Familiennachzug verantwortlich.

Die im Bundesländervergleich teils deutlich höheren Sozialleistungen würden Geflüchtete verstärkt in die Hauptstadt ziehen. Am Samstag forderte der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) in einer Aussendung eine „Neuregelung des Familiennachzugs für Asylberechtigte, die zu einer deutlichen Begrenzung führt“. Österreich und die Steiermark seien mit der Migration „aus anderen Kulturkreisen bereits mehr als gefordert. Wenn durch den Familiennachzug noch Hunderte Personen mehr dazukommen, ist das nicht mehr zu schaffen.“

Nicht auf ÖVP-Parteilinie ist Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. Er würde eine Residenzpflicht nach schwedischem Vorbild begrüßen, sagte er. In Schweden gebe es eine Grundunterstützung für Geflüchtete für drei bis sechs Monate, verbunden mit einer Residenzpflicht. Davon, Menschen aus einer jahrelang gewohnten Wohnumgebung herauszureißen, halte er nichts, aber er ist überzeugt: „Integration kann in Gemeinden und kleineren Städten grundsätzlich besser gelingen, wenn enge Verbindungen zur Dorfgemeinschaft oder sogar Freundschaften entstehen.“

FPÖ: Mindestsicherung an Staatsbürgerschaft binden
Für den Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp ist Kopfs Forderung nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“. Asylwerbern gehe es in seiner Heimatstadt zu gut, ist Nepp überzeugt. Er verlangt die Auszahlung der Mindestsicherung an die österreichische Staatsbürgerschaft zu koppeln und die Familienzusammenführung generell zu stoppen. „Familienzusammenführung ja, aber nur in Syrien und Afghanistan“, wird der Wiener FPÖ-Obmann in einer Aussendung zitiert.

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