Gustav Klimts Meisterwerk „Bildnis Fräulein Lieser“ – Wert: mindestens 50 Millionen – kommt am Mittwoch im Auktionshaus Kinsky unter den Hammer. Doch es sind viele Fragen offen. Das Bundesdenkmalamt ist nun gefordert!
Wirbel hinter den Kulissen: Am Mittwoch, 24. April. wird Gustav Klimts unvollendetes „Bildnis Fräulein Lieser“ (1917) im Wiener Auktionshaus (zugleich Einlieferer) im Kinsky versteigert. Man erwartet ein Rekordergebnis von mindestens 50 Millionen Euro! Empört sind prominente Klimt-Forscher wie Professor Tobias Natter und Dr. Alfred Weidinger sowie die Restitutionsexpertin der Israelitischen Kulturgemeinde, Erika Jakubovits. Fragen über Fragen sind unbeantwortet. Wen stellt das Gemälde dar? Ist es – wie Natter & Weidinger vermuten – Margarethe Constance, die Mutter des aus Wien stammenden Bankiers William de Gelsey, der in seinen letzten Lebensjahren das Klimt-Bildnis seiner Mutter intensiv gesucht hat? Er war sich sicher: „Ihr werdet sehen, es wird nach meinem Tod sofort auftauchen.“ Und genauso kam es – Gelsey starb 2021, das Bild tauchte auf.
Wie konnte das Bundesdenkmalamt aber bereits per Bescheid vom Oktober 2023 für das jahrzehntelang verschollene Klimt-Werk eine Ausfuhrgenehmigung als „jüdisches Restitutionsgut“ erteilen, obwohl es von den Nazis anscheinend nie beschlagnahmt wurde? Die beim Denkmalamt damals vorgelegten wissenschaftlichen Unterlagen erscheinen fragwürdig, denn wichtige Details kennen wir erst seit den Nachforschungen der letzten Monate. Und Klimt-Forscher, Kulturpolitiker, internationale Kommentatoren – etwa der Zeitungen „Repubblica“, „Süddeutsche“, „Sunday Times London“, „New York Times“ – , die alle vom „Wiener Klimt-Krimi“ reden, befürchten, dass das Werk als Geldanlage in irgendeinem Banktresor Hongkongs oder Schanghais auf Nimmerwiedersehen verschwinden wird. Für Österreichs Klimt-Forschung wäre es verloren!
Zu Recht stellen sich viele die Frage, ob das Bundesdenkmalamt für diese Versteigerung nicht eine Verschiebung erwirken sollte, um die Forschungsarbeiten, auch im Bereich der Provenienz, weiterführen zu können? Und: Sollte der Restitutionsvergleich nicht mehr anerkannt werden, kann das Gemälde nicht ausgeführt werden. Finger weg von „Fräulein Lieser“? Es wäre vorerst eine ehrenhafte Entscheidung, um Ungereimtheiten aufzuklären.
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