Sieg für einen Tiroler gegen VW: Am Landesgericht Innsbruck bekam erstmals ein Besitzer eines Campingbusses Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abgasreinigungsanlage zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Tiroler hatte den California Beach Diesel 2.0 TDI im Jahr 2017 gebraucht um 50.500 Euro in Salzburg gekauft, der Neuwert übersteigt bei diesen Fahrzeugen häufig die 100.000-Euro-Marke.
Nach Update etliche Probleme
Im Zuge des „Abgas-Skandals“ hatte der Käufer ein freiwilliges Software-Update aufspielen lassen, der Verbrauch soll danach von rund sechs auf neun Liter gestiegen sein. Beim Rückwärtsfahren soll es außerdem zu ruckartigen Bewegungen gekommen sein, Warnanzeiger leuchteten.
Der Mann klagte die Volkswagen AG wegen der unzulässigen Abgasreinigungsanlage auf Rückgabe und eventuelle Schäden. Vorwurf: Die beklagte VW AG hätte schon bei der Typisierung von den Mängeln gewusst, den Einbau eines zweiten sogenannten SCR-Katalysators zur Schadstoffsenkung aber verweigert.
Verjährt und keine Schädigung gewollt?
Die Gegenseite argumentierte, dass die Abgasreinigung zwischen minus 15 Grad und bis zu plus 42 Grad funktioniere und keine Schädigungsabsicht vorgelegen habe. Der Fall sei darüber hinaus verjährt. Ein Wertverlust sei ebenfalls nicht eingetreten.
Vielsagend: Bei der Verhandlung sprach sich VW aber gegen eine Messung der realen Abgaswerte aus. Ein Sachverständiger betonte, dass daher verlässliche Angaben nicht möglich seien.
Tatsächlich wird bei der Messung unter Typisierungsbedingungen fast immer klar, dass die Abgaswerte trotz Updates massiv überschritten werden.
Rechtsanwalt Martin Moser
Rechtsanwalt Martin Moser, der auf „Abgas-Fälle“ spezialisiert ist und den Kläger vertritt: „Tatsächlich wird bei der Messung unter Typisierungsbedingungen fast immer klar, dass die Abgaswerte trotz Updates massiv überschritten werden. Es wird zu viel Stickoxid ausgestoßen und keine Gesetzeskonformität erreicht!“
Ansprüche auch bei älteren Fahrzeugen
Daher, so der Innsbrucker Anwalt, stehe Schadenersatz zu, konkret waren es inklusive Zinsen rund 57.000 Euro. „Schadenersatz steht auch zu, wenn die Fahrzeuge mittlerweile häufig mehrere hunderttausend Kilometer aufweisen und teilweise bis zu zehn Jahre alt sind“, betont Moser. Denn nun stehe klar fest, dass die Autohersteller bereits seit spätestens 2015 nicht den Stand der Technik (zweiter Katalysator) für die Abgasreinigung verkauft hätten.
Berufung des Tirolers, weil Entschädigung zu niedrig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob VW in die Berufung geht, ist noch offen. Moser betont: „Wir werden aber berufen, da uns der Betrag aufgrund der Wertsteigerung der gebrauchten VW-Busse zu gering ist.“ Das Fahrzeug sei nach wie vor eine „Umweltbombe“ und eigentlich nicht zulassungsfähig, die Typisierung daher rechtswidrig. Moser rät Campingbus-Besitzern, sich über ihren Fall zu informieren.
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