Die Stallpflicht für Hausgeflügel nach Fällen von Geflügelpest, besser bekannt als „Vogelgrippe“, ist in Oberösterreich wieder aufgehoben worden. Die Risikogebiete wurden herabgestuft. Derzeit sei die Zahl der Infektionen bei Wildvögeln gering, man gehe zudem davon aus, dass die größte Ansteckungsgefahr saisonbedingt vorüber ist.
Darüber informierte nun Landesveterinärdirektor Thomas Hain. Dennoch mahnte er zur Vorsicht, Geflügelhalter sollten weiter ihre Tiere bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen.
In jenen Gebieten, die laut entsprechender Verordnung noch erhöhtes Risiko aufweisen, muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein und es sind verpflichtend diverse Vorkehrungen – Fütterung unter Netzen oder im Stall, Desinfektionsmaßnahmen etc. – zu treffen.
Keine Menschen infiziert
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) wird durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht, der Subtyp H5N1 ist für Vögel hochpathogen. Infektionen mit H5N1 beim Menschen wurden in Europa bisher nicht nachgewiesen.
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