Opfer und Täter kannten sich schon, sie ging freiwillig mit, doch das ist natürlich kein Freibrief für Übergriffe aller Art. Dies bekam nun ein Syrer am Innsbrucker Landesgericht zu spüren.
Am 14. Oktober soll ein syrisches Mädchen (14) in die Innsbrucker Wohnung eines 23-Jährigen aus ihrer Heimat mitgegangen sein. Was dann geschah, war ganz und gar nicht mehr in ihrem Sinne. Mit Körpergewalt soll der Mann sie fünf Mal zum Geschlechtsverkehr gezwungen sowie ihr gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie anderen davon erzähle.
Urteil öffentlich
Der Prozess am Montag fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, Urteile samt Begründung sind in diesen Fällen aber trotzdem öffentlich. Demnach war sich der Schöffensenat unter Richter Thomas Wallnöfer einig, dass der Angeklagte schuldig zu sprechen sei.
Der Gewaltbegriff umfasst alles, was die Körperkraft und Gegenwehr des Gegenübers zu überwinden versucht.
Richter Thomas Wallnöfer in der Urteilsbegründung
Der junge Mann fasste vier Jahre unbedingte Haft aus und muss 5000 Euro an sein Opfer zahlen. Dass das Mädchen nicht wirklich verletzt wurde, sei zwar positiv zu sehen, „doch der Gewaltbegriff umfasst alles, was die Körperkraft und Gegenwehr des Gegenübers zu überwinden versucht“, argumentierte Wallnöfer. Die Verteidigung meldete „volle Berufung“ an.
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