„Manta Manta“-Ur-Autor Stefan Cantz klagte den Filmriesen Constantin wegen seiner Meinung nach verletzter Bearbeitungsrechte. Nun brachte das Verfahren ein Ergebnis hervor.
Ebenso wie der erste Teil aus dem Jahr 1991 war „Manta Manta – Zwoter Teil“ mit Til Schweiger und Tina Ruland ein großer Erfolg an den Kinokassen – um genau zu sein, haben sich den Film sogar mehr Menschen angesehen, als seinen kultigen Vorläufer.
Mehrere Tausend Euro zugesprochen
An diesem Geschäft maßgeblich beteiligt sieht sich auch Drehbuchautor Stefan Cantz (über zwei Drittel der Fälle vom beliebten „Münster Tatort“ gehen beispielsweise auf den 68-Jährigen zurück). Er erweckte die Geschichte rund um Bertie und Uschi vor über 30 Jahren zum Leben – wurde aber für die Fortsetzung (Schweiger führte selbst Regie und war am Drehbuch beteiligt) noch nicht einmal hinzugezogen.
Der Ideengeber sah sich in seinem Bearbeitungsrecht verletzt, verklagte den Filmriesen Constantin und forderte 100.000 Euro. Das Verfahren endete nun in einem Vergleich. Cantz wurden 35.000 Euro zugesprochen und Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock bekundete vor Gericht sein Bedauern darüber, „wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei Ihnen (Cantz, Anm. der Redaktion) so angekommen ist.“
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