Frühlingszeit ist Messezeit: Viele Messebesucherinnen und -besucher werden oft mit vermeintlich billigen Angeboten zu Vertragsabschlüssen überredet, die sie im Nachhinein bereuen. Aber Achtung: Wer auf der Messe einen Vertrag unterzeichnet, kann davon nicht zurücktreten.
Es ist, als ob man einen Vertrag im Geschäft unterzeichnet. Das bedeutet, ein abgeschlossener Vertrag ist einzuhalten, auch wenn man danach günstigere Angebote bei anderen Unternehmen entdeckt.
Vermeintlich billige Angebote sollen einen spontanen Kauf unterstützen. Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen und in Ruhe vergleichen – auch außerhalb der Messe.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Viele Messen laufen über mehrere Tage, so dass man über die Entscheidung schlafen kann. Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf offenhalten möchte, kann dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Außerdem sollte vorher der Unternehmenssitz kontrolliert werden. Ausländische Firmen könnten hohe Anreise- und Servicekosten verrechnen und die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche könnte Schwierigkeiten bereiten.
Bei Unklarheiten wenden sich betroffene Konsumentinnen und Konsumenten an die AK Steiermark.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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