Der Immobilienjongleur René Benko hat sich infolge seiner fatalen Firmenpleite zuletzt äußerst rar gemacht. Nun ist er aber in Innsbruck überraschend vor Gericht erschienen. Es geht dabei um seine Insolvenz als Unternehmer – von den rund 2 Milliarden Euro Forderungen wurden dabei 47 Millionen anerkannt.
Der Termin war für ihn insofern wichtig, da er diesen als Entschuldigungsgrund für seine Abwesenheit im Untersuchungsausschuss für Mittwoch angeführt hatte. Es handelt sich dabei um den ersten öffentlichen Auftritt Benkos seit der finanziellen Schieflage der Immobiliengruppe und den Insolvenzen von zahlreichen Signa-Gesellschaften.
Hätte gar nicht persönlich erscheinen müssen
Der Unternehmer, mit Anzug und Krawatte, gab sich vor den zahlreichen anwesenden Journalisten, Fotografen und Kamerateams schweigsam. Um 10.26 Uhr betrat Benko den Gerichtssaal, um 10.30 Uhr war Verhandlungsstart und um 11.34 verließ er den Saal wieder. Fast im Laufschritt ging er umgehend zu Fuß weiter ins Kaufhaus Tyrol.
Laut Augenzeugen wirkte er sehr nervös, wie ein „aufgescheuchtes Hendl“, er ignorierte alle Medienvertreter und sprach kein einziges Wort. Auch Fragen wollte er nicht beantworten, sondern eilte in Begleitung seines Anwalts in den Gerichtssaal. Benko hatte von Gesetzes wegen eigentlich nicht persönlich zu der Tagsatzung in seiner Heimatstadt erscheinen müssen.
Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein sämtliches Privatvermögen, auch jenes im Ausland. Nach der Verhandlung erklärte Masseverwalter Andreas Grabenweger gegenüber Journalisten, dass von 30 Gläubigern rund 2 Milliarden Euro an Forderungen geltend gemacht wurden. 47 Millionen Euro davon wurden anerkannt.
Hohes Prozessrisiko für Gläubiger
Die restlichen rund 1,95 Milliarden Euro wurden hingegen bestritten. Diese Gläubiger hätten die Möglichkeit in einem separaten Zivilprozess ihre Ansprüche geltend zu machen beziehungsweise einzuklagen, erklärten Grabenweger sowie die beiden Gläubigerschutzverbände KSV1870 und AKV Europa.
Der Kreditschutzverband von 1870 sprach allerdings in dem Fall von einem hohen Prozessrisiko im Sinne hoher Gerichtskosten. Denn gehe das separate Verfahren für die Gläubiger verloren, hätten diese die gesamten Kosten des „Feststellungsprozesses“ zu tragen – und zwar sowohl ihre eigenen als auch jene der Insolvenzmasse.
Forderungen treffen vor allem Signa-Gruppe
Der Masseverwalter betonte, dass aber noch eine Reihe von Unterlagen nachgereicht werden könnten bzw. nachzureichen seien. Würden diese als ausreichend befunden, könnten entsprechende Forderungen von Gläubigern auch noch nachträglich anerkannt werden.
Der überwiegende Teil der angemeldeten und vom Insolvenzverwalter teilweise bestritten gebliebenen Forderungen stamme von Gläubigern der Signa-Gruppe, die nunmehr ihre Forderungen auch gegen Benko persönlich geltend machen, verlauteten die Gläubigervertreter.
Es geht um viel Geld
Bei der Tagsatzung wurde eine „erste Bestandsaufnahme“ durchgeführt, hatte Gerichtssprecherin Birgit Fink betont. Das heißt: Wie viel an Aktiva und Passiva bzw. an Verbindlichkeiten ist vorhanden? Wie viel besteht an Forderungen und wie viel davon wird anerkannt? 25 bis 30 Gläubiger haben Forderungen gegen den gefallenen Signa-Gründer und vermeintlichen Multimilliardär angemeldet.
Die Beträge sollen von verhältnismäßig geringen bis hin zu solchen in beträchtlicher Millionenhöhe reichen. Das Gericht wolle jedenfalls noch am Mittwoch per Aussendung unter anderem die Größenordnung der anerkannten Forderungen kommunizieren, wurde angekündigt.
Benko kommt doch vor U-Ausschuss
Auch in Sachen U-Ausschuss-Ladung gibt es Neuigkeiten. Benkos Anwalt Norbert Wess sagte nun doch „verbindlich“ zu, hieß es an einem Schreiben an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.