Der Verwaltungsgerichtshof beendete vor wenigen Tagen einen Rechtsstreit, zwischen Vertretern der Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit der Klimaaktivistin Marina Hagen-Canaval.
Aufruhr herrschte am 14. Dezember 2022 im Vorarlberger Landtag. Auf der Zusehertribüne hatten mehrere Menschen – unter ihnen Marina Hagen-Canaval – Plakate entrollt und lautstark ihren Unmut über den Bau der Tunnelspinne kundgetan. Die Sitzung wurde unterbrochen, der Saal geräumt.
Die rechtlichen Konsequenzen des unerwünschten Auftritts im Landtag sollte im Nachhinein Marina Hagen-Canaval tragen. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde sie als Leiterin der Versammlung angegeben. Bei der Verhandlung am Landesverwaltungsgericht im Dezember 2023 wurden aber keine Beweise dafür vorgelegt. Hagen-Canaval kam – offenbar zum Unmut der Zuständigen der BH – ohne Strafe davon.
Der Fall wanderte schließlich nach Wien. Am dortigen Verwaltungsgerichtshof wurde ebenfalls im Sinne der Klimaaktivisten von „Extinction Rebellion“ entschieden. „Im vorliegenden Fall hat das Verwaltungsgericht [...] eine Bestrafung der Mitbeteiligten zu Recht ausgeschlossen“, hieß es.
Auch der Argumentation der Behörde, dass im Zweifel einfach alle friedlich Protestierenden zu bestrafen seien, erteilte das Höchstgericht eine klare Abfuhr: „Die Auffassung, dass [...] sämtliche Teilnehmer einer Versammlung – gleichsam als Veranstalter im Kollektiv belangt werden könnten, findet weder im Gesetz noch in der erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Grundlage.”
Der Vorarlberger Klimaaktivistin war über die Entscheidung entsprechend froh und verkündete: „Ich fordere die Behörden auf, von ihrem persönlichen Rachefeldzug gegen mich endlich Abstand zu nehmen. Wir kommen nicht weiter, wenn mit so einer Vehemenz versucht wird, Menschen, die auf die Klimakatastrophe aufmerksam machen, rechtswidrig zu kriminalisieren.“
Behördenvertreter sollten lieber an den Lösungen der Klimakatastrophe mitarbeiten. Der erste Schritt wäre, die Tunnelspinne abzusagen und auf nachhaltige Mobilität zu setzen, meinte die 27-Jährige und fügte noch süffisant hinzu, dass damit auch die Proteste sofort beendet wären.
Rechtsanwalt Sanjay Doshi kommentierte das Urteil so: „Die BH Bregenz hat versucht, bloße Teilnehmer einer nicht angemeldeten Versammlung zu kriminalisieren. Der Verwaltungsgerichtshof hat diesem Vorhaben nun eine klare Absage erteilt. Einmal mehr erweisen sich die Höchstgerichte als wichtige Verteidiger der Grundrechte und des Rechtsstaats.“
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