Ein Security-Mitarbeiter, der mit der Bewachung der Bohrstelle von der Firma ADX Energy in Molln beauftragt war, ist wegen Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Der 37-Jährige war angeklagt, einem Umweltschützer das Handy, mit dem er gerade gefilmt hatte, aus der Hand gerissen zu haben. Danach soll er versucht haben, die Aufnahmen zu löschen.
Der Wachmann, der bereits sechs einschlägige Vorstrafen hat, gab nur zu, dem Opfer das Mobiltelefon entrissen zu haben. Den Versuch, Aufnahmen von ihm anschließend zu löschen, stritt er ab. Vom zweiten Anklagepunkt der versuchten Unterdrückung von Beweismitteln wurde er auch freigesprochen. Einen Schuldspruch gab es jedoch wegen der Nötigung. Die viermonatige bedingte Haft wurde auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.
Naturschützer gegen Wachmann
Am 17. Februar war es zu einer Auseinandersetzung zwischen Naturschützern und der Security gekommen. Der Wachmann befand sich mit zwei Kollegen bei der Bohrstelle, um mit ADX die Sicherung der Baustelle zu besprechen, sagte er vor Gericht. Später seien dann Aktivisten der „BI Pro Natur Steyrtal“ auf das Wachpersonal zugegangen, einer habe den Angeklagten fotografiert.
Daumen zurückgedreht
Als der 37-Jährige merkte, dass ein anderer Umweltschützer das Szenario mit dem Handy filmte, habe er diesen an der linken Hand gepackt und ihm den Daumen zurückgedreht, bis er das Mobiltelefon ausließ, schilderte das Opfer. Der Angeklagte stritt ab, den Daumen verdreht zu haben. „Irgendwie sympathisiere ich ja mit den Gegnern“, sagte er. Auch er finde es nicht gut, wenn in der Nähe eines Naturschutzgebiets nach Gas gebohrt werde. Allerdings habe er sich durch die Aufnahmen seiner Person provoziert gefühlt, gestand er, mit Gewalt das Handy genommen zu haben. Nach „30 Sekunden“ habe es der Besitzer aber wieder erhalten.
Erdgas gefunden
ADX Vie GmbH – eine Tochterfirma des in Australien gelisteten Explorationsunternehmens ADX Energy – hatte am 24. Februar im Nahbereich des Nationalparks Kalkalpen mit den von Umweltschützern bekämpften Probebohrungen nach fossilem Gas begonnen. Am 18. März wurde mitgeteilt, auf Erdgasvorkommen gestoßen zu sein, allerdings habe man „keine klare Evidenz zur genauen Beschaffenheit und Menge des Gasvorkommens“, hieß wenige Tage später. Ende März lief jedoch die Bewilligung für die Probebohrung aus, das Loch wurde versiegelt. Frühestens im Herbst kann die Arbeit wieder aufgenommen werden, wenn bis dahin eine erneute behördliche Genehmigung vorliegt.
Naturschutzgesetz wird überprüft
Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof mit der Probebohrung. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht hatte beim Höchstgericht beantragt, das Naturschutzgesetz des Landes auf seine Verfassungskonformität zu prüfen. Anlass dazu war unter anderem die Greenpeace-Beschwerde gegen die Gasbohrungen, der die aufschiebende Wirkung nicht automatisch zuerkannt wurde. Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes 2014 wurde in Oberösterreich die Beweislastumkehr bei angefochtenen positiven Bescheiden eingeführt. Nun muss die Notwendigkeit zum Aufschub nachgewiesen werden.
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