Ein Gesetzesentwurf, den Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten, sieht eine deutliche Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen in Strafverfahren vor. Demnach können künftig im Extremfall bis zu 60.000 Euro für Anwaltskosten beigesteuert werden.
Schon länger bekannt war, dass das Finanzministerium für heuer insgesamt 70 Millionen Euro zusätzlich für den Kostenersatz zur Verfügung stellt. Das entspricht einer Verdreißigfachung der Mittel. Lange in der Koalition umstritten war aber, wie man die zusätzlichen Gelder am besten verteilt.
Nunmehr wird gestaffelt: Bei Freisprüchen vor Bezirksgerichten wird der Ersatz von 1000 auf bis zu 5000 Euro gleich verfünffacht. In komplexen Fällen kann der Beitrag noch einmal um 50 Prozent erhöht werden, in sehr komplexen Fällen sogar um 100 Prozent. Bei Freisprüchen an Landesgerichten durch Einzelrichter kann es bis zu 13.000 Euro geben, bisher waren es höchstens 3000. Auch hier ist bei komplexen Fällen eine Überschreitung um 50 bzw. 100 Prozent möglich.
Im Extremfall bis zu 60.000 Zuschuss
Den höchsten Kostenersatz gibt es bei aufwendigen Verfahren, die von Schöffen- oder Geschworenengerichten entschieden werden. Hier sind einmal grundsätzlich bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Bei komplexen Verfahren kann dieser Wert um die Hälfte überschritten werden, also 45.000 Euro erreichen. Bei besonders komplexen Verfahren sollen bis zu 60.000 Euro der Verteidigerkosten bezuschusst werden. 6000 Euro gibt es bei Einstellung im Ermittlungsverfahren.
Die Komplexität soll sich anhand der Dauer und des Umfangs richten. Ausgegangen wird von einem sogenannten Standardverfahren, das in den Erläuterungen zum Gesetz ausgeschildert ist. Über die Höhe des Ersatzes entscheidet Richterin oder Richter.
Zadic sieht „entscheidenden Schritt“
Justizministerin Zadic sprach nach der Regierungssitzung von einem „entscheidenden Schritt für Rechtsstaat und Justiz“. Angesichts der hohen Kosten für Verteidiger habe man handeln müssen. Hunderttausende Euro wie etwa dereinst für Tierschützer seien eine Hypothek für die Betroffenen.
Edtstadler: Kostenersatz bisher „lächerlich“
Bisher sei der Kostenersatz „lächerlich“ gewesen, meinte Edtstadler. Die Betroffenen seien fast zur Gänze auf ihren Ausgaben sitzen geblieben. Es gehe nicht darum, die Honorare von Staranwälten zu bezahlen, sondern eine adäquate Vertretung sicherzustellen. Die nunmehr beschlossene Regelung gilt rückwirkend mit Jahresbeginn.
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