Es ist ein Prozess, der für Kopfschütteln sorgt: Vier Frauen und vier Männer standen in der Vorwoche vor dem Bezirksgericht in Graz, weil sie Müll gestohlen haben sollen. Deswegen wurden sie von ihrem Arbeitgeber auch gekündigt.
Die Hausordnung in dem Supermarkt sieht offenbar vor, dass Lebensmittel, die nicht mehr verwertbar sind, entsorgt werden. Doch statt die „Speisen und Getränke“, wie es in der Anklage steht (Wert unter 5000 Euro), wegzuwerfen, packten sie die Mitarbeiter ein und nahmen sie mit nach Hause. Das brachte den teilweise langjährigen Mitarbeitern nicht nur die Kündigung ein, sondern eben auch eine Anklage. Ein Detektiv hatte die „Müll-Diebe“ letztlich überführt.
Geduldete Praxis?
Vor Gericht erklärten sie, dass die Mitnahme nicht mehr verwertbarer Waren über Jahre geduldete Praxis gewesen sei. Sieben der acht Angeklagten stimmten aber schließlich einer Diversion auf Bewährung zu. Heißt: Wenn sie ein Jahr lang nichts anstellen, ist die Sache Geschichte. Gegen den Achten muss extra verhandelt werden, er war nicht geständig.
Ein Diebstahl kann meiner Meinung nach nur begehen, wer etwas von Wert stiehlt.
Einer der Anwälte
„Müll könnte noch Marktwert haben“
Unverständnis herrschte derweilen bei einem der Anwälte: „Ein Diebstahl kann meiner Meinung nach nur begehen, wer etwas von Wert stiehlt.“
AK-Arbeitsrechtsexperte Lorenz Kavallar erklärt: „Es ist objektiv vielleicht Müll, könnte aber trotzdem noch einen Marktwert haben.“ Und es sei offenbar mitgeteilt worden, dass es nicht erlaubt ist, Waren mitzunehmen. Somit könne eine Kündigung gerechtfertigt sein. Rechtspolitisch könnte man das Ganze in Zeiten einer Wegwerfgesellschaft allerdings schon überdenken...
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