Horror in der Türkei
Zahnarzt bohrte eine Schraube direkt ins Hirn
Stoff, aus dem die Albträume vieler Zahnarztbesucher sind: Bei einem eigentlich harmlosen Besuch in der Praxis sollte einem Mann ein Implantat eingesetzt werden. Der Eingriff ging aber fatal schief und endete beinahe tödlich.
Der 40-jährige Mann wurde wegen akuter Zahnschmerzen in der Praxis vorstellig. Der Arzt zögerte nicht lange, zog ihm einen Zahn und empfahl ihm umgehend ein Implantat einzusetzen.
Patient hatte vollstes Vertrauen
„Der Arzt sagte mir, dass er seit 24 Jahren Arzt und ein Experte auf diesem Gebiet sei. Wir vertrauten ihm und überließen ihm diese Aufgabe“, sagte der Patient der „Hürriyet“.
Knochen knackten „ganz normal“
Der Routinevorgang ging jedoch ordentlich schief: Noch kurz vor dem Vorfall erklärte der Arzt seiner Assistentin, dass ein Gerät defekt sei und er den Eingriff daher händisch durchführen werde. Demnach drehte er die Schraube mit Gewalt in den Kieferknochen. Der Patient habe wahrgenommen, dass Knochen knackten, doch der Arzt habe gesagt, dass dies normal sei.
Das Nachrichtenportal „Politic Türk“ teilte das Röntgenbild, das die im Kopf steckende Schraube zeigt, auf der Plattform X (vormals Twitter):
Was den Beteiligten dabei noch nicht bewusst war: Versehentlich bohrte der Arzt eine Schraube in das Gehirn des Mannes, wie die türkische Nachrichtenagentur IHA berichtete. Der Mann überlebte das Martyrium.
Arzt verschwindet, will Not-OP nicht übernehmen
Er habe vor Schmerz geschrien, nachdem der Arzt ihm durch den Kiefer gebohrt habe, schilderte er der IHA. „Die Schraube blieb in dem Bereich stecken, in dem sich das Hirnwasser hinter der Augenwand befindet“, erklärte er. Der Arzt habe ihn schließlich geröntgt, den Fehler festgestellt und ihn umgehend selbst in ein Krankenhaus gefahren. Danach sei er verschwunden.
In einer mehrstündigen Operation sei die Schraube entfernt und der Patient gerettet worden, schrieb IHA. Der zweifache Vater sagte, er habe rechtliche Schritte gegen den Arzt eingeleitet, der ihm bisher eine Erstattung der Behandlungskosten verweigere.
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