EU-weites Gesetz

Luxushändler müssen ihre Kunden überprüfen

Wirtschaft
24.04.2024 21:19

Das EU-Parlament hat am Mittwoch neue Anti-Geldwäsche-Regelungen bestätigt. So sollen Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro in der EU künftig verboten sein (siehe Video oben). Außerdem müssen Händlerinnen und Händler von Luxusgütern verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.

Auch die Identität ihrer Kundinnen und Kunden müssen sie überprüfen. Betroffen sind beispielsweise der Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen. Die Behörden sollen wiederum Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Personen strenger überwachen, die ein Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro haben. Unternehmen, die mit sanktionierten Personen oder Betrieben verbunden sind, sind in einem EU-Register zu kennzeichnen. Dadurch soll beispielsweise verhindert werden, dass russische Oligarchinnen und Oligarchen die EU-Sanktionen gegen sie umgehen können.

Die neuen Regeln sollen Geldwäsche bekämpfen. (Bild: Klemens Groh (Symbolbild))
Die neuen Regeln sollen Geldwäsche bekämpfen.

Neue Anti-Geldwäsche-Agentur
Ein weiterer Teil des Pakets ist die neue EU-Anti-Geldwäsche-Agentur AMLA mit Sitz in Frankfurt. Sie soll bis zu 40 grenzüberschreitende Finanzinstitute direkt beaufsichtigen, die ein hohes Risiko für Geldwäsche haben. Darüber hinaus soll sie gegen Terrorfinanzierung vorgehen. Wien war im Rennen um den Sitz gewesen, aber ausgeschieden.

„Die Bekämpfung von Geldwäsche und der damit auch verbundenen Finanzierung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und anderen grenzüberschreitenden schweren Verbrechen ist eine zentrale Aufgabe, die wir mit der neuen Geldwäscherichtlinie in Zukunft besser erfüllen können (...)“, ist ÖVP-EU-Abgeordneter Lukas Mandl überzeugt.

Kritik an den neuen Regeln kam von der FPÖ. Der Abgeordnete Roman Haider befürchtet höhere Gebühren und die Einführung eines europäischen Vermögensregisters.

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