Ermittlungen beendet

Paukenschlag im Fall Leon: Mordanklage gegen Vater

Tirol
25.04.2024 12:15

Paukenschlag im Fall Leon: Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem Tod des sechsjährigen Buben, der im August 2022 in St. Johann in Tirol in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, abgeschlossen. Gegen den verdächtigen Vater (39), der in U-Haft sitzt, wurde Anklage wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung erhoben.

„Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann – für den die Unschuldsvermutung gilt – vor, dass er seinen sechsjährigen Sohn, der seit seiner Geburt an dem sogenannten Syngap-Syndrom litt, vorsätzlich getötet hat, indem er ihn in die zum damaligen Zeitpunkt Hochwasser führende Kitzbüheler Ache warf oder stieß, weshalb das Kind ertrank und etwa 1500 Meter flussabwärts an einer Sandbank nur mehr tot geborgen werden konnte“, so die Staatsanwaltschaft wörtlich in einer Aussendung.

Leon saß während des Spazierganges in seinem Kinderwagen, der vor Ort aufgefunden wurde. (Bild: ZOOM Tirol)
Leon saß während des Spazierganges in seinem Kinderwagen, der vor Ort aufgefunden wurde.

Vater soll Raubüberfall vorgetäuscht haben
Die Justiz gehe weiters davon aus, dass der Angeklagte danach „einen Raubüberfall vorgetäuscht hat, indem er sich mit einer an den Tatort mitgebrachten Flasche selbst auf den Hinterkopf schlug“. Der Angeklagte stelle diesen Vorwurf weiter in Abrede, hieß es.

Der Verdächtige soll seinen Sohn in die Kitzbüheler Ache geworfen haben. (Bild: zoom.tirol, Krone KREATIV)
Der Verdächtige soll seinen Sohn in die Kitzbüheler Ache geworfen haben.

Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen gemacht hatte, bekanntlich von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann soll in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach soll der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.

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Die Anklage gründet im Wesentlichen darauf, dass die Staatsanwaltschaft nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass der Angeklagte versucht hat, einen Raubüberfall vorzutäuschen, was wiederum nur damit erklärt werden kann, dass der Angeklagte seine eigene Tat verschleiern wollte und selbst für den Tod des Kindes verantwortlich ist.

Staatsanwaltschaft Innsbruck

„Die Anklage gründet im Wesentlichen darauf, dass die Staatsanwaltschaft nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass der Angeklagte versucht hat, einen Raubüberfall vorzutäuschen“, hieß es weiter. Und das wiederum könne nur damit erklärt werden, „dass der Angeklagte seine eigene Tat verschleiern wollte und selbst für den Tod des Kindes verantwortlich ist“.

Mehr als 60 Personen befragt, 100 DNA-Spuren analysiert
Im Zuge der Ermittlungen seien mehr als 60 Personen befragt worden. „Es wurden mehrere Sachverständigengutachten aus den Bereichen der Gerichtsmedizin, der Neurologie und Psychiatrie und Datenforensik eingeholt. Zirka 100 DNA-Spuren wurden analysiert und mit zirka 50 verschiedenen Personen abgeglichen. Die Aufnahmen mehrerer Überwachungskameras wurden gesichtet und ausgewertet. Mehrere Datenträger wie Mobiltelefon und Laptop wurden, teilweise auch durch IT-Sachverständige, untersucht. Telefondaten wurden ausgewertet und es wurde überprüft, welche Mobiltelefone zur Tatzeit in der Gegend des Tatortes eingeloggt waren“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Nachdem anfangs noch gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Raubes ermittelt worden war, wurde der jetzige Angeklagte schließlich Ende Februar 2023 über Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.

Gegen Anklage kann noch Einspruch erhoben werden
Der Vater bzw. seine Verteidigung haben nun zwei Wochen Zeit, um gegen die Anklage Einspruch zu erheben. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt.

Noch im Februar hatte die Verteidigung von „Ermittlungspannen“ gesprochen und einen Antrag auf Haftentlassung eingebracht. Der Antrag wurde vom Haftrichter prompt abgewiesen.

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