Frist abgelaufen
Krah muss Spitzenkandidat der AfD bleiben
Der umstrittene Europa-Spitzenkandidat der deutschen AfD, Maximilian Krah, wird zur Belastung für seine Partei. Da die gesetzliche Frist für eine Änderung der Listen bereits ausgelaufen ist, muss er an der Spitze bleiben. Ein Parteiaustritt oder -ausschluss würde sich rechtlich ebenfalls nicht auswirken.
Die Liste könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur noch dann geändert werden, „wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert.“ Das ist dann der Fall, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat strafrechtlich wegen eines Verbrechens zu mindestens fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Damit bleibt Krah an der Spitze der Liste, ob die AfD das will oder nicht.
Kritik an der eigenen Parteispitze
Auch ein Rücktritt würde nichts ändern. Der Kandidat hat aber die Möglichkeit, ein gewonnenes Mandat nicht anzutreten. Wie berichtet, soll Krah von Russland Geld bekommen haben. Einer seiner Mitarbeiter wurde wegen des Verdachts der Spionage für China verhaftet. Der Politiker weist bisher alle Vorwürfe zurück und betont, Spitzenkandidat für die Europawahl zu bleiben.
Man duckt sich weg und übernimmt nicht die politische Verantwortung.
AfD-Abgeordnete Sylvia Limmer
Einige Politikerinnen und Politiker der AfD haben jetzt die eigene Parteispitze kritisiert. „Man duckt sich weg und übernimmt nicht die politische Verantwortung. Und das ist insofern verstörend, als die Vorwürfe oder die Ungereimtheiten um die Person Maximilian Krah dem Bundesvorstand in Gänze bekannt waren“, sagte die scheidende Europaabgeordnete Sylvia Limmer.
Unterstützung von Sellner
Österreichs Identitären-Chef Martin Sellner sprang dem EU-Abgeordneten hingegen zur Seite und sprach von einem „manipulativen Bericht“. Er verbreitete dazu ein Video auf sozialen Netzwerken. Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich am Donnerstagnachmittag mit den Vorwürfen der Einflussnahme aus Russland und China.
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