Junge Menschen werden im Internet immer häufiger mit Nacktfotos erpresst. „Sextortion ist bei Kindern und Jugendlichen mittlerweile die Bedrohung Nummer eins, was den digitalen Raum betrifft“, so Birgit Satke, Leiterin der Notrufnummer 147 von Rat auf Draht. Die Zahl der Burschen und Mädchen, die Opfer dieser Masche werden, steige rasant.
Die Zahl der Gespräche zu dem Thema stieg demnach 2023 im Vergleich zum Jahr zuvor um fast 30 Prozent – von 237 auf 308. Und die Tendenz ist steigend: Alleine im ersten Quartal des Vorjahres gab es laut Rat auf Draht bereits 101 Anfragen zu Sextortion.
Das Vorgehen der Erpresser, großteils Mitglieder gut organisierter Betrügerbanden, sei stets ähnlich. Die Lockvögel geben sich als Mädchen oder junge Frauen aus, die mit einer ahnungslosen Person über Social Media Kontakt aufnehmen und einen Chat beginnen. Rasch dreht sich der Fokus des Gesprächs und wird erotisch. Die Frauen schlagen vor, sich gegenseitig Nacktbilder zu schicken oder sich in einem Videochat nackt zu zeigen, was die Betrügerinnen selbst auch tun.
„Viele Jugendliche gehen darauf ein, weil es aufregend ist, sie sich sicher fühlen und sich ja beide Seiten intim zeigen“, so Satke. Allerdings speichern die Kriminellen die Bilder oder Videos der Jugendlichen oder machen Screenshots des – oft unbekleideten – Video-Telefonats.
„Der Erotik-Talk nimmt dann ein abruptes Ende und die Betroffenen erhalten eine Nachricht, in der sie aufgefordert werden, innerhalb eines kurzen Zeitraums Geld zu überweisen“, sagte Satke. Ohne Geld würde das gesammelte Material veröffentlicht und an Social-Media-Kontakte weitergeleitet werden, so der Tenor.
Täter immer dreister
Laut Rat auf Draht gehen die Täter immer dreister vor: Während früher zunächst noch etwas gewartet wurde nach der ersten Drohung, werden nun intime Daten direkt nach Bekanntgabe der Erpressung an eine oder mehrere Personen aus dem Bekanntenkreis der Betroffenen geschickt.
Zahlung schützt nicht vor Veröffentlichung
Die im ersten Moment oft schwer geschockten und verzweifelten Betroffenen sollten auf keinen Fall auf die Forderungen eingehen und kein Geld überweisen, sagte Satke. Das Bezahlen schütze nicht vor Veröffentlichung. Im Gegenteil führe es oft dazu, dass es zu immer weiteren Forderungen kommt.
Rat auf Draht empfiehlt, den Kontakt umgehend abzubrechen und Beweise zu sichern. Sollten Bilder oder Videos bereits veröffentlicht worden sein, sollte dies unverzüglich der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Online-Plattformen sind durch das Kommunikationsplattformengesetz (KoPl-G) mittlerweile verpflichtet, Inhalte, die hierzulande strafbar sind, innerhalb von 24 Stunden zu löschen. „Eine Anzeige bei der Polizei ist ebenfalls anzuraten, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt“, so Satke.
Unterstützung durch Tools
Präventive Abhilfe können auch zwei Online-Tools schaffen, die eine Veröffentlichung der Nacktbilder und -videos auf bestimmte Plattformen verhindern können. „Take it down“, für Personen unter 18 Jahren gedacht, verhindert den Upload von intimen Bildern oder Videos auf Instagram, TikTok, Facebook, Onlyfans und anderen Plattformen. „Stop Non-Consensual Intimate Image Sharing (STOPNCII), für Personen ab 18 Jahren, verfolgt den gleichen Zweck.
Aufklärungsarbeit am wichtigsten
Am wichtigsten sei aber Aufklärungsarbeit bei Kindern und Jugendlichen ebenso wie bei ihren Eltern. „Je mehr Kinder darüber wissen, umso besser können sie sich schützen und auch entsprechend reagieren. Etwa indem sie klar sagen, dass das, was das Gegenüber tut, nicht in Ordnung und strafbar ist“, so Satke. Für Täterinnen und Täter seien selbstbewusste Kinder, die sich zur Wehr setzen, meist wenig reizvoll.
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