Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen den Vater von Leon (6), jener Bub, der im August 2022 in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, Anklage erhoben – und zwar wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung erhoben – die „Krone“ berichtete. Nun melden sich die beiden Anwälte des 39-Jährigen zu Wort.
„Die Anklageschrift wollen wir genau prüfen und dann entscheiden, ob wir dagegen Einspruch erheben“, kündigen Albert Heiss und Mathias Kapferer an. Aus Sicht der Verteidigung enthält die Anklageschrift nur die bereits bekannten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Darauf werde man in der Verhandlung im Detail eingehen. Dass eine Fülle von Zeugen im Sinne der Aufklärung befragt werden soll, liege im Interesse der Verteidigung.
„Wir haben selbst Gutachten in Auftrag gegeben“
„Zu mehreren von den Ermittlungsbehörden und in der Folge von der Staatsanwaltschaft geäußerten Vorwürfen haben wir selbst Gutachten in Auftrag gegeben. Wir werden in der Verhandlung eindeutige Aussagen zu verschiedenen Feststellungen vorlegen“, sagen die beiden Anwälte.
„In den Ergebnissen finden sich keine Belege“
Was aus Sicht der Verteidigung in der gesamten Anklageschrift fehle, „ist ein nachvollziehbares Motiv, das der Vater gehabt haben sollte. Ebenso kann die Verteidigung den Vorwurf einer lange geplanten Tat nicht nachvollziehen. In den Ermittlungsergebnissen finden sich dazu aus Sicht der Anwälte jedenfalls keine Belege“, betont das Duo.
Die jetzt vorliegende Anklageschrift wolle man einer genauen Prüfung unterziehen und dann eine Entscheidung darüber treffen, ob man binnen der 14-tätigen Frist Einspruch erhebe.
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