Der Kauf des Hinterlehen Guts in Saalfelden wird immer mysteriöser. Neue Details zeigen, dass die Abwicklungen des Geschäftes aus einem Kauf aus der deutschen Wendezeit beruht.
Ist der Käufer des Hinterlehen Guts in Saalfelden Landwirt oder nicht? Diese Frage ist bis dato ungeklärt. „Krone“-Leser wissen: Nur Bauern dürfen landwirtschaftliche Flächen und Betriebe kaufen. Im Fall des zwangsgeräumten Pinzgauer Hofs kommen immer weitere Details an Tageslicht, die an der Eignung des Käufers aus Deutschland zweifeln lassen.
Der vermeintliche Nachweis der Landwirte-Eignung durch den Verein „Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen“, der nach eigenen Angaben gar keine derartigen Nachweise ausstellen kann, beruht auf einem Geschäft des Käufers nach der deutschen Wende. Da hat er einen ehemaligen Schweinemastbetrieb der DDR erworben. Bauer wurde er dadurch nicht wirklich. Gewerbeflächen entstanden auf den Gründen des Betriebs. Die verbliebenen landwirtschaftlichen Flächen gingen per Kooperationsvertrag an einen Schafzüchter.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.