Aus für MP3-Tausch?

Schallende Ohrfeige für Filesharing

Web
01.08.2005 11:07
In einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes werden alle Interetprovider in Österreich dazu verdonnert, die Stammdaten von Usern preiszugeben, die eines Gesetzesverstoßes bezichtigt werden. Jede verdächtige IP-Adresse führt ab jetzt zu einem Namen. Initiiert wurde die Klage von der Musikwirtschaft. Das Aus für die Anonymität im Internet? Ein Sieg für die Musikindustrie? Krone.at hat nachgefragt...

Urheberrechtlich geschützte Musik aus Internet-Tauschbörsen herunter zu laden, war und ist illegal. Was für viele als Kavaliersdelikt galt und gilt, wird mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes jetzt zu einem Vergehen, dass bereits in seiner kleinsten Form bestraft werden kann. Was erwartet einen User jetzt in Österreich, wenn seine Spuren, die er im Netz hinterlässt, künftig ganz leicht zurückverfolgt werden können?

Urteil eine Jagdlizenz?
Dr. Franz Medwenitsch, Direktor des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft, hat in einem Krone.at-Interview Stellung genommen. Die Musikindustrie sieht in diesem Urteil keineswegs den Freibrief für die Jagd auf Musikdownloader: "Wir halten das Urteil für eine wichtige Klarstellung, die wir begrüßen, vor allem auch weil der OGH damit in der Frage der Auskunftspflicht der Provider Rechtssicherheit geschaffen hat." 

Was die Freeloader jetzt erwartet
Eine Klagewelle gegen kleine Musikdownloader ist nicht zu befürchten. Was aber noch lange nicht heißt, dass jeder ungeschoren davonkommt. Wer eine größere Anzahl von Files zum Download anbietet, oder angeboten hat, wird es mit der Musikwirtschaft zu tun bekommen. 

Ein Verstecken hinter dem Provider und der Anonymität wird es nicht mehr so leicht geben. "Verstöße gegen das Urheberrecht können lückenlos dokumentiert und nachgewiesen werden – auch ohne Familienhäuser durchsuchen zu müssen", beschreibt Medwenitsch die Leichtigkeit der Überführung.

Was passiert, wenn man erwischt wird
Medwenitsch: "Wir bieten grundsätzlich jedem eine außergerichtliche Einigung an, denn es geht uns nicht um Verurteilungen, sondern um das Eindämmen von Filesharing. Bedingungen für eine außergerichtliche Einigung sind eine Unterlassungserklärung, die Löschung der illegalen Musikfiles und die Zahlung von Schaden- und Kostenersatz bis zu etwa 6.500 Euro, abhängig von der Schwere der Rechtsverletzung."

Online-Shops: Die Alternative
Mit dem OGH-Urteil dürften die Zeiten der Musikdownloads im großen Stil vorbei sein. Der Grad zwischen Geringfügigkeit und Gesetzesverletzung wird zunehmend unersichtlicher. Ein illegaler Download zuviel, und man sieht sich mit der Aufmerksamkeit der Musikwirtschaft konfrontiert. 

Nicht nur die Musikszene selbst, sondern auch die Provider sehen die beste Alternative in Online-Shops à la iTunes und Co. Wer sich nicht die Finger schmutzig machen will, und wer es mit seinem Gewissen - und den Aufklärungskampagnen der Musikindustrie - nicht mehr vereinbaren kann, sollte unbedingt den legalen Weg zum Lieblingssong einschlagen. 

Provider suchen Branchenlösung
Bei einer Krone.at-Anfrage war die Telekom Austria, Österreichs größter Internet-Provider, zu keiner ausführlichen Erklärung bereit. Die Telekom strebe bezüglich der Vorgehensweise bei küntigen Stammdaten-Freigaben eine Branchenlösung an. Man wolle sich hier mit anderen Providern kurzschließen und sich auf eine gemeinsame Handhabe einigen.

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