Eine Fake-Impfaktion in der Corona-Hochzeit hatte in Tirol nun ein gerichtliches Nachspiel. Gleich zwei Apotheker und zwei Ärzte mussten vor dem Bezirksgericht in Landeck erklären, wie es zu dieser „kreativen Lösung“ für Impfgegner kam.
„Ich habe Verunsicherung bei meinen Mitarbeitern bemerkt, was die Covid-Impfung betraf“, versuchte sich der Chef einer Apotheke zu rechtfertigen. Im Herbst 2021 kam ihm die Idee, für Personen, die eigentlich nicht geimpft werden wollten. „In der Apotheke hing dazu eine Liste aus“, erklärte er bei seiner Einvernahme. Auf dieser stand wahlweise „Egal“ als Codewort für eine aus einer Kochsalzlösung bestehenden „Impfung“ oder eben „Pfizer“. Dass ein sehr großer Teil der „Impflinge“ den Fall „Egal“ bevorzugten, stand für den Richter außer Frage. So wurden schließlich vermeintlich über hundert Personen mit Fake-Impfungen und Fake-Zertifikaten versorgt.
Neben seiner Mitarbeiterin, die die Spritzen bei dem Impftermin aufgezogen hatte, saß auch eine nicht eingeweihte Ärztin – die dem Apotheker quasi blind vertraut hatte – vor Gericht. Sie wollte am Montag nicht aussagen. „Ihre Nerven sind zerrüttet“, sagte der Verteidiger der Frau, die die Fake-Impfungen schließlich in die digitale Krankenakte ELBA eintrug.
Arzt sprach von „wilder Zeit“
Der Viertangeklagte war ein weiterer Arzt, der inhaltlich von der Aktion wusste und sogar einige seiner Patienten dafür einschleuste. „Aus heutiger Sicht war es falsch, aber damals war einfach eine wilde Zeit“, argumentierte er. Es sei aus seiner Sicht auch nicht so intendiert gewesen, dass die Sache so groß werde. „Aber es kamen dann eben auch Patienten von mir sowie Freunde und Familienangehörige der Apothekenmitarbeiter und andere mehr“, strich er heraus.
Richter sah Apotheker-Chef als „Mastermind“
Eines war nach der Verhandlung für den Richter jedenfalls klar. „Sie waren das Mastermind“, sagte er in Richtung des Erstangeklagten bei seiner Urteilsbegründung. Dieser habe die beiden Impfaktionen organisiert, inhaltlich aufgestellt und die Beteiligung der Akteure eingefädelt. Eine solche „kreative Lösung“, wie damals vom Erstangeklagten etabliert, dürfte es „schlicht und einfach nicht geben“, schloss er.
Eine Verurteilung, drei Diversionen
Der Mann wurde – nicht rechtskräftig – zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Seine Mitarbeiterin sowie die beiden Ärzte kamen mit Diversionen davon: Für 900, 3400 und 14.650 Euro wird das Verfahren gegen sie eingestellt.
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