Mitarbeiter des Tierschutzvereins Pfotenhilfe machten auf den durch Wasservögel angeblich stark geschädigten Flächen in Garsten einen Lokalaugenschein. Dort sichteten sie kaum Schwäne, stießen auf nur wenige Fäkalien. Die festgestellten Beeinträchtigungen waren angeblich nicht der Rede wert.
Der heftig kritisierte Bescheid der BH Steyr-Land, wonach fünf Jungschwäne in Garsten abgeschossen werden sollten, ist – wie berichtet – vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Die Begründung: Auf ein agrarfachliches Gutachten, das die behaupteten landwirtschaftlichen Schäden belegt, sei verzichtet worden. Die einjährigen Wasservögel dürfen daher vorerst nicht getötet werden.
Großen Schäden behauptet
Eine Handvoll Landwirte hatte ursprünglich aufgeschrien, weil sich auf ihren Wiesen bis zu 50 Höckerschwäne tummeln würden, die das Gras fressen, niedertreten und stark verkoten. Neben erschwerten Erntebedingungen hätte das zur Folge, dass die Ernte aufgrund hygienischer Mängel entsorgt werden müsse.
Keine Wasservögel am frühen Abend
„Wir haben einen Lokalaugenschein auf den angeblich betroffenen Grundstücken durchgeführt. Gegen 16 Uhr waren dort aber größtenteils keine Schwäne, auf einer der Wiesen nur acht zu sehen. Zwei Stunden später haben wir dann gar keinen Schwan mehr angetroffen“, sagt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen. Auch Kot konnte lediglich vereinzelt gesichtet werden. Stadler: „Unserer Einschätzung nach ist das ein aufgebauschtes Thema.“
Kaum Beeinträchtigungen
Der flächendeckend ausgebrachte Stallmist der Grundstücksbesitzer sei im Vergleich dazu jedoch eine gewaltige Menge. Doch selbst diese würde das Futterwachstum kaum beeinträchtigen. „Die Wiesen wurden auch schon gemäht, der erste Schnitt aber nicht entsorgt“, so Stadler, der sein Angebot, die fünf gefährdeten Jungschwäne bei sich aufzunehmen, nun erneuert.
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