Offene Fragen

Nach Tod von Fußballer: 950 Euro Strafe

Oberösterreich
30.04.2024 18:27

Der schlimme Unfalltod von Marko V. schockte im vergangenen Jahr das ganze Land. Der junge Fußballer hatte ohne Licht quer in der Nacht auf der zweiten und dritten Spur der A1-Autobahn geparkt. Der Unfalllenker wurde am Dienstag zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, die Frage nach dem Warum bleibt.

Der Angeklagte, ein 41-jähriger Tunesier aus Wien, war mit einem Mercedes Sprinter gegen 2 Uhr Nachts auf der A1 unterwegs gewesen, als er plötzlich ungebremst gegen den Wagen des Fußballers gekracht war. Laut Anklage und dem Sachverständigen zufolge war er dabei mit 150 bis 160 km/h unterwegs, obwohl laut digitaler Tempobeschränkung nur 100 erlaubt waren. Er musste sich am Dienstag vor dem Linzer Landesgericht verantworten.

Handydaten und Gutachten belegten
Allerdings belegten die polizeiliche Untersuchung und der Sachverständige auch, dass der junge Fußballer nicht nur mehrere Kilometer als Geisterfahrer erst auf der A 25 und dann auf der A 1 unterwegs gewesen war, sondern auch, dass er seinen schwarzen Audi A3 quer zur Fahrtrichtung zwischen dem zweiten und dritten Fahrstreifen abgestellt hatte, zudem seien alle Lichter des Fahrzeugs ausgeschalten gewesen. Auch der Angeklagte und zwei Zeugen bestätigten dies.

Marko V. (26) stand mit seinem Audi quer auf der A1, als der angeklagte Wiener (Bild) ihn mit seinem Kastenwagen rammte. (Bild: © Harald Dostal / 2024, Krone KREATIV)
Marko V. (26) stand mit seinem Audi quer auf der A1, als der angeklagte Wiener (Bild) ihn mit seinem Kastenwagen rammte.

War er abgelenkt?
Die Anklage warf dem 41-jährigen Unfalllenker vor, dass er nicht nur mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei – er war wohl mit 160 km/h unterwegs, 100 waren erlaubt, und laut Fahren auf Sicht hätte er nur 70 km/h fahren dürfen. Außerdem sei er gerade dabei gewesen sei, sich eine Zigarette anzuzünden, und habe deshalb verspätet reagiert.

Unfalltod große Belastung
Vor Gericht brach der Angeklagte mehrmals in Tränen aus. „Ich habe keine Angst vor dem Gericht, ich weiß, dass Sie nach dem Recht handeln“, so der nicht vorbestrafte und zuvor unfallfreie Tunesier in klarem Deutsch. Aber dass jemand wegen des Unfalls verstorben sei, sei sehr schwer für ihn und beschäftige ihn noch immer ständig. Dass er zu schnell unterwegs gewesen war, gestand er, machte aber auch deutlich, dass er keine Chance gehabt hätte, dem parkenden Auto auszuweichen. 

Zeugen bestätigen
Ein ukrainischer Fernfahrer aus Enns, der Lenker jenes Lkws, den der Angeklagte überholt hatte, bestätigte, dass es stockfinster gewesen sei, und auch er das Fahrzeug des Fußballers nicht gesehen hätte. Auch eine zweite Zeugin, eine Wiener Taxifahrerin, die nur wenige Sekunden vorher an der Unfallstelle vorbeifuhr, hatte das Fahrzeug erst in letzter Sekunde gesehen. „Ich habe mich gefragt, warum dort jemand parkt, und da war ich auch schon daran vorbei“, so die Wienerin. Nur wenige Augenblicke später habe sie im Innenspiegel den Crash beobachtet. Auch sie rang vor Gericht um Fassung und meinte, sie hätte mit ihren 120 km/h ebenso keine Chance gehabt, rechtzeitig zu reagieren.

Massiver Aufprall
Das Auto des Fußballers wurde komplett zerstört. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug nicht nur in mehrere Teile zerrissen, sondern auch der Motor flog über die gesamte Autobahn auf eine benachbarte Böschung. Auch die Zündung sei aus gewesen, da keine Airbags auslösten. Dem Gutachter zufolge waren weder der Unfalllenker noch der junge Sportler in ihren Autos angeschnallt gewesen. Beim Aufprall sei der 26-Jährige daher aus dem Auto geschleudert worden und gegen die Fahrbahntrennung geprallt. Auch der Unfalllenker war nicht angeschnallt, und hatte sich daher die Kniescheibe am Lichtschalter gebrochen. 

Vorerst milde Strafe
Die Richterin entschied schließlich auf 240 Mindesttagessätze von vier Euro, also 960 Euro Geldstrafe und Erstattung der Verfahrenskosten wegen fahrlässiger Tötung. Erschwerend waren die stark überhöhte Geschwindigkeit, mildernd hingegen seine Unbescholtenheit, Geständnis und seine schweren Verletzungen. Die Privatbeteiligten wurden wegen Trauerschmerzensgeld auf den Zivilweg verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Rätsel bleibt
Warum der 26-jährige Marko V., der 0,8 Promille Alkohol im Blut hatte, erst als Geisterfahrer unterwegs war, und sich dann an dieser Stelle auf die Autobahn stellte, bleibt offen. Er sei gerade am Rückweg von einem Spiel gewesen, das seine Mannschaft gewonnen, und bei dem er selbst zwei Tore geschossen hatte. Außerdem habe er kurz zuvor noch Kontakt zu seiner Frau gehabt, wo er glücklich gewirkt haben soll. Allerdings dürften die beiden laut Anwalt in Trennung gelebt haben. Marko V. hinterlässt einen fünfjährigen Sohn und seine Ehefrau. 

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie hier.

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