Wenn Eltern kämpfen

Tauziehen um Obsorge: Wann dürfen Kinder mitreden?

Kärnten
02.05.2024 08:00

Im Falle einer Scheidung oder Trennung sind sie meist die Leidtragenden: Töchter und Söhne, die plötzlich im Alltag einen Elternteil verlieren, und vielleicht sogar zum Spielball zwischen Mama und Papa in einem Rosenkrieg werden. Doch auch Kinder haben Rechte, die es bei Obsorgeverfahren einzufordern gilt! 

Welche Rechte haben Kinder, wenn sich Mama und Papa trennen? Und worauf sollen die Eltern achten? Die beiden Klagenfurter Rechtsanwälte Christina Mateju-Ertl und Martin Pöck klären für unsere „Check Dein Recht“-Serie wichtige Fragen.

Der Vater zahlt, will aber das Kind nicht sehen. Hat es Rechtsanspruch?

Anwälte: Ja, es gibt seit 2013 die Möglichkeit, Kontakt zu einem Elternteil auch gerichtlich durchzusetzen.

Wann darf ein Kind selbst über sein Verhältnis zu Mama und Papa entscheiden?

Anwälte: Kinder ab 14 dürfen nicht gegen ihren Willen zum Kontakt gezwungen werden. Sie können auch selbst Anträge über Erziehung und Pflege sowie die persönlichen Kontakte stellen.

Jeden Monat bietet die „Krone“ mit der Rechtsanwaltskammer für Kärnten ein Leserservice zu einem brisanten Thema. (Bild: Krone Kreativ)
Jeden Monat bietet die „Krone“ mit der Rechtsanwaltskammer für Kärnten ein Leserservice zu einem brisanten Thema.

Und jüngere Kinder?

Anwälte: Hat das Gericht zu hören – außer, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Der Wunsch des Kindes wird entsprechend gewichtet.

Mein Ex hat viel Geld, ist aber offiziell pleite und zahlt kaum etwas für die Kinder.

Anwälte: Sie müssen einen Unterhaltsfestsetzungsantrag samt Antrag auf vorläufigen oder einstweiligen Unterhalt beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Der Ex muss eine Gehaltsauskunft erteilen, Sie können Ihren Anspruch dann beziffern.

Wie sagt man das in Juristendeutsch?

Gemeinsame Obsorge: Jeder Elternteil ist für sich allein berechtigt, das Kind zu vertreten. Bei gewissen Handlungen ist zwingend das Einverständnis des anderen einzuholen etwa bei Namensänderungen. Doppelresidenzlösung: Die Eltern teilen sich die Betreuung, das Kind lebt in beiden Haushalten. Informationsrecht: Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat grundsätzlich das Recht auf wichtige Informationen zum Kind – etwa Schulerfolg, Erkrankungen, Unfälle, Wohnungswechsel, Auslandsreisen.

Der Vater will eine Doppelresidenzlösung. Was ist das?

Anwälte: Das Kind lebt in beiden Haushalten – etwa eine Woche bei Mama, eine bei Papa. Das funktioniert aber aus Erfahrung nur, wenn zwischen den Eltern eine gute Gesprächsbasis herrscht.

Wir trennen uns. Es reicht ja, wenn wir wegen der Kinder alles mündlich regeln.

Anwälte: Sind Sie verheiratet, leben Sie zusammen? Das macht Unterschiede! Viele Väter wissen nicht, dass eine bloße Vaterschaftsanerkennung nicht mit der Betrauung der Obsorge einhergeht – die geht bei Unverheirateten ex lege nur an die Mutter.

Mich ärgert, dass der Neue meiner Ex sogar Entschuldigungen für die Schule unterschreibt.

Anwälte: Es gibt Regeln für Patchworkfamilien. Jede volljährige Person im Haushalt ist verpflichtet, für das Kindeswohl Sorge zu tragen – darunter fallen auch Anforderungen des täglichen Lebens, in denen er etwa die obsorgeberechtigte Mutter unterstützt oder vertritt.

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