In der Gemeinde Buchkirchen (Bezirk Wels-Land) kämpfen Anrainer gegen eine ausgebaute Schweinehaltung und darum, dass der vor drei Jahren gewählte Bürgermeister ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom August 2021 umsetzt. Er verspricht zwar eine Lösung, wie diese aussieht, kann er aber nicht sagen.
In einer Zwickmühle befindet sich der Buchkirchner SP-Bürgermeister Nikon Baumgartner. Er muss nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einen Bescheid für die Schweinehaltung in einem Bauernhof aufheben. „Doch keiner kann mir sagen, wie es mit dem Betrieb genau weitergehen soll. Ich habe das Gefühl, das Land, das den Bescheid ausgestellt hat, schiebt uns den schwarzen Peter zu und lässt uns im Regen stehen“, so der seit 2021 neugewählte Ortschef.
Er hat den seit 2019 laufenden Streit um die Tierhaltung und die Kritik am schlimmen Gestank zwar als Gemeinderat immer mitbekommen, jetzt muss er aber rasch eine Entscheidung treffen. „Die Anrainer drohen mir mit Klage, falls ich den Bescheid nicht aufhebe. Mache ich das, kann es sein, dass der Stallbesitzer rechtliche Schritte einleitet.“
Zuletzt wurde im Gemeinderat eineinhalb Stunden über das Thema diskutiert. Ohne Ergebnis. Baumgartner: „Wir werden im Mai einen Sondergemeinderat einberufen, es muss eine Entscheidung fallen.“ Er liebäugelt damit, dem Schweinehalter weitere Auflagen zu erteilen. Angedacht sind Luftfilteranlagen.
Ich kann die Anrainerin verstehen. Sie muss sich auch dessen bewusst sein, dass sie am Land lebt und es da Schweinehaltung gibt.
Nikon Baumgartner, SPÖ-Bürgermeister
Davon will Anrainerin Maria Thallinger, die vor das Bundesverwaltungsgericht zog, nichts wissen: „Die Auflagen bringen nichts, die Stallbetreiber halten sich eh nicht dran. Sie haben auch von Anfang an mit falschen Karten gespielt.“ Sie fordert, dass der Bürgermeister den Bescheid aufhebt und ihr und der Familie damit die Lebensqualität zurückgibt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat schließlich ganz klar festgestellt, dass der Gestank gesundheitsgefährdend ist.“
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