Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Dienstag in Krems erneut angehört worden. Eine Psychiaterin und seine Therapeuten erklären ihn für „absolut nicht mehr handlungsfähig“. Fritzl selber sagt bei dem Termin: „Ich freue mich auf draußen.“ Eine Entscheidung steht aber noch aus ...
Nach dem Termin am Dienstag ist noch keine Entscheidung über eine mögliche Verlegung des Horrorvaters von Amstetten gefallen. Diese werde schriftlich bekannt gegeben, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Der Beschluss dürfte ihr „in den nächsten Tagen zugehen“.
Eineinhalb Stunden dauerte am Dienstag in der Justizanstalt Krems-Stein die Verhandlung, in der über Josef Fritzls etwaige Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug diskutiert wurde. Dabei anwesend: ein Drei-Richter-Senat; Psychologen, die den Täter in der Haft betreuen; Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner, die ihn im Winter neu begutachtet hat – und natürlich der Horror-Vater selbst, mit seiner Anwältin Astrid Wagner.
„Er ist nicht mehr fähig, anderen Leid anzutun“
Mediziner Wolfgang Denk fehlte – er hatte den 89-Jährigen kürzlich untersucht und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass dieser „körperlich topfit“ sei. Und dass aufgrund seines guten Gesundheitszustands die Gefahr bestehe, dass er auch in Hinkunft noch Verbrechen mit schweren Folgen begehen könne.
Heidi Kastner sieht das, wie am Dienstag abermals klar wurde, völlig anders: Sie sprach ausführlich über Fritzls stark fortschreitende Demenzerkrankung, wegen welcher er nicht mehr dazu fähig wäre, anderen Leid anzutun. Oder, überhaupt, irgendwelche „böse“ Pläne zu entwerfen und diese in der Folge durchzuführen. „Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat“, sprach Anwältin Wagner von einer, „Wesensveränderung“: „Er ist nicht mehr gefährlich, das ist heute so gesagt worden, wörtlich und mehrmals.“
Es ist noch kein schriftlicher Beschluss da. Aber es ist wie, wenn man eins und eins zusammenzählt und wahrscheinlich zwei herauskommt – wenn die Naturgesetze nicht völlig aufgehoben sind. Und so ist es hier mit der Entlassung auch.
Anwältin Astrid Wagner geht von einem positiven Ausgang für ihren Mandanten aus.
Die Entscheidung darüber, wo der Inzest-Täter den Rest seines Lebens verbringen soll, dürfte in den kommenden Tagen gefällt werden und schriftlich ergehen. „Ich gehe davon aus“, so Wagner, „dass er demnächst in den Normalvollzug verlegt wird.“ Danach will die Anwältin bei der Justiz „schnellstens“ einen Antrag auf seine Freilassung stellen: „Damit er in einem Pflegeheim untergebracht wird.“ Was sagt der Horror-Vater dazu? „Ich freue mich auf schon auf draußen. Ich werde dann auf einen kleinen Bauernhof ziehen und dort Ziegen züchten ...“
Horrorvater von Amstetten
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
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