In jenem Fall rund um einen zum Tatzeitpunkt zwölf Jahre alten Buben, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt worden ist, gibt es jetzt weitere Ermittlungen. Diese richten sich gegen zwei Behördenmitarbeiter, die beim Prozess als Zeugen geladen waren.
Der Fall aus dem Waldviertel schockierte Österreich: Die 33-jährige Mutter des Buben hatte ihren Sohn zumindest von Juli bis November 2022 unter anderem geschlagen, gefesselt, geknebelt und wiederholt über Stunden in eine Hundebox gesperrt. Zudem ließ sie das Kind hungern.
Festgenommen wurde die Frau am 24. November 2022. Anfang März 2023 klickten dann für ihre 40-jährige Komplizin die Handschellen. Sie und die Kindesmutter waren über Jahre hinweg sozusagen ziemlich beste Freundinnen.
Die Waldviertlerin soll der Erstangeklagten darüber hinaus wiederholt detailreiche Anweisungen zur Misshandlung des Kindes gegeben haben. Auch der Vorschlag, den Buben in die Hundebox zu sperren, soll von der 40-Jährigen gekommen sein.
20 Jahre Haft für Mutter
Ende Februar 2024 fand der Prozess gegen die beiden Frauen statt. Die Mutter wurde wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ihre Komplizin fasste 14 Jahre aus.
Amtsmissbrauch steht im Raum
Nun hat die Staatsanwaltschaft Krems Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya eingeleitet. Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Anfrage. Es soll sich um die zwei mit dem Fall betraute Sozialarbeiter handeln.
Zwei Gefährdungsmeldungen
Nach Angaben von Hütter werden die beiden Personen als Beschuldigte geführt. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft Krems nicht. Ende Februar wurden die Beschuldigten – ein Mann und eine Frau - im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben.
Keine Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesetzt
Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge alleine. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.
„Die Staatsanwaltschaft Krems hat zuletzt um die Übermittlung des Berichts der Expertenkommission Kinderschutz ersucht. Dem ist Anfang der Woche Folge geleistet worden“, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Niederösterreichs Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ), die erneut unterstrich, dass sie in vollem Umfang zur Klärung beitragen werde. Die „restlose Untersuchung des Falls“ sei für die Landesrätin „von höchstem Interesse“, wurde betont.
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