Es gibt nun Ausnahmen

Apple bessert bei Gebühren für App-Entwickler nach

Digital
03.05.2024 09:09

Apple wird die Entwickler von Anwendungen nicht im ursprünglich geplanten Umfang mit einer „Kerntechnologiegebühr“ zur Kasse bitten. Nach einem kritischen Feedback aus der Entwicklergemeinschaft führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen ein, bei denen diese Grundgebühr nicht mehr fällig werden oder niedriger ausfallen soll.

Neben Apple-Wettbewerbern wie Spotify hatten sich vor allem Anbieter von kostenlosen Apps über die neue Gebühr nach der von der EU erzwungenen Öffnung des App-Marktes für das iPhone beschwert. Außerdem hatte die EU-Kommission erklärt, die Gebühren von Apple zu überprüfen.

Nach den im Jänner verkündeten Geschäftsbedingungen beträgt die „Core Technology Fee“ für App-Entwickler 50 Euro-Cent für jede App-Installation pro Jahr, sobald eine Schwelle von einer Million Installationen überschritten ist. Bei Anbietern von erfolgreichen Kostenlos-Apps hätte dies zu einer Belastung von mehreren zehntausend Euro im Monat führen können, ohne dass den Gebühren auch Einnahmen entgegenstehen, rechnete der in der Entwicklerszene bekannte Programmierer Steve Troughton-Smith in einem Beitrag auf Mastodon vor. Daniel Ek, Chef von Spotify, kritisierte die neue Gebühr im Kontext der Neuordnung des App-Geschäfts wegen der EU-Regeln als „Erpressung“.

Keine „Kerntechnologiegebühr“ mehr
Nach den am Donnerstag verkündeten Spielregeln von Apple müssen künftig nicht-kommerzielle Entwickler, die keinerlei Einnahmen erzielen, von sofort an keine „Kerntechnologiegebühr“ mehr zahlen. Das bedeute, dass Studenten, Hobbyisten und andere Entwickler, die kostenlose Apps ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht anbieten und die keine globalen Geschäftseinnahmen haben, von der Gebühr befreit würden.

Apple geht obendrein auf kleinere kommerzielle App-Anbieter zu. Entwicklern, deren App noch nie die Schwelle von einer Million Erstinstallationen pro Jahr überschritten hat, gewährt Apple nun „eine dreijährige Anlaufzeit für die Zahlung der Kerntechnologiegebühr“. Innerhalb dieses Zeitraums muss ein Entwickler das Entgelt nicht zahlen, solange sein Gesamtumsatz unter zehn Millionen Euro liegt. Wächst der Umsatz in den drei Jahren auf 10 bis 50 Millionen Euro an, muss der Entwickler die Kerntechnologiegebühr zahlen. Allerdings gilt dann eine Obergrenze von einer Million Euro pro Jahr. Überschreitet der Umsatz in diesem Zeitraum die Schwelle von 50 Millionen Euro, wird der App-Anbieter voll zur Kasse gebeten.

In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus dem App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen inzwischen aber große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, App Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu gehört Apple. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Zwangsöffnung auch auf den Apple-Tablet-Computer iPad ausgedehnt. Der US-Konzern erklärte nun, man werde die neuen Vorgaben für das iPad bis zum Herbst umsetzen.

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