Ich schätze den Bundesschatz. Deshalb habe ich zuletzt am 3. September ein Comeback dieser Sparform gefordert, bei der man der Republik Geld borgt – und dafür Zinsen lukriert. Mit der Neuauflage sind wir endlich in der digitalen Welt angekommen: Die Abwicklung über Smartphone funktioniert rasch, reibungslos und kinderleicht.
Damit hat es sich mit dem Lob schon wieder. Es ist nämlich noch nicht alles Gold, was glänzt. Aus zwei Gründen.
Erstens: der Name. Auch wenn sich der Boss der Bundesfinanzierungsagentur bei der Präsentation noch so bemühte, frei nach einem Gollum-Zitat aus „Der Herr der Ringe“ die Worte „Mein Schatz“ ins Mikrofon zu röcheln – ein Schatz wäre es dann, wenn der Bund unser Geld in Gold anlegt. Wenn er also den Goldstandard wiederbelebt und uns wirksam vor Inflation schützt.
Schatz mit Bindung und ohne Zinsen
Bei der vorliegenden Variante handelt es sich bloß um einen Schuldschein, den Anleger vom Staat direkt erwerben. Statt einer Einlagensicherung haftet die Republik. Doch der wurde 2021 die beste Bonitätsstufe, das Triple-A-Rating, entzogen.
Zweitens: die Zinsen. Mit den kleinlichen 2,5 bis 3,5 Prozent reiht sich der Staat beim „Bundesschatz“ in die Riege jener Angebote ein, die unter dem Leitzins der Euro-Zone von 4,5 Prozent liegen. So wird aus dem Sparlohn ein Sparhohn.
De facto wäre die Zeit reif für eine weltweite Innovation: für einen reinen Bundes-Goldschatz. Mit Bindung. Ohne Zinsen. Wetten, dass sich das lohnt?
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.