Eine Amtshandlung der anderen Art: Als erster versuchte ein 30-jähriger Architekt Wiener Beamte zu bestechen und als das nicht funktionierte, „hat er sich verhalten, wie ein Kleinkind“. Dafür scheinen wohl auch die zuvor getrunkenen zwölf Bier – zumindest teilweise – verantwortlich zu sein.
Angefangen hat der Einsatz von Wiener Beamten am 21. Februar an der Grenze zu Perchtoldsdorf (NÖ) völlig unauffällig: Ein weißer Kastenwagen reversierte über eine Sperrlinie, es folgte eine Fahrzeugkontrolle – inklusive Alkoholtest. „Der Angeklagte war schon, als er aus dem Auto ausgestiegen ist, wacklig“, erinnert sich einer der Polizisten. Ab da wurde es zu einer Amtshandlung der anderen Art.
Polizeibeamten 1000 Euro angeboten
„Er hat uns 50 Euro angeboten, damit er nicht blasen muss. Ich hab ihm erklärt, dass das bei uns so nicht funktioniert. Irgendwann waren wir dann bei 1000 Euro. Da haben wir ihm dann deutlich klargemacht, dass das bei uns so nicht geht“, schildert der Beamte im Zeugenstand. Der 30-jährige Ukrainer lauscht geduldig auf der Anklagebank. Hinter ihm sein Verteidiger Leonhard Kregcjk, der versucht zu erklären, dass solch ein Vorgehen im Heimatland seines Mandanten gang und gäbe sei: „Da gibt es einfach viel Korruption.“
Zwölf Bier in viereinhalb Stunden muss man mal aushalten, auch mit ihrer Statur.
Richter im Wiener Landesgericht
Das war aber noch lang nicht alles: Schließlich ließ sich der gelernte Architekt überreden, den Alkoholtest zu machen – „Das war dann ein recht hoher Wert“, so der Beamte. Der 30-Jährige gesteht, dass er kurz vor der Kontrolle mit Arbeitskollegen ein Dutzend Bier getrunken hätte. Was den Richter zum Staunen bringt: „Zwölf Bier in viereinhalb Stunden muss man mal aushalten, auch mit ihrer Statur.“ Weiterfahren durfte der 30-Jährige also nicht mehr.
„Er hat sich verhalten, wie ein Kleinkind“
Und das passte ihm überhaupt nicht. „Was bewirkt der Alkohol nach so viel Bier? Er benimmt sich halt nicht mehr so, wie er soll. Er hat sich verhalten wie ein Kleinkind.“ Dreimal warf er seinen Schlüsselbund – mit immerhin 15 Schlüsseln – in Richtung der Beamten. Mehrmaliges Ermahnen blieb zwecklos: „Einsichtig war er null.“ Als die Polizisten ihm erlaubten noch etwas aus seinem Auto zu holen, blieb er trotzig in dem Fahrzeug sitzen, klammerte sich mit aller Kraft am Lenkrad und Sitzen fest.
Nicht die erste Auseinandersetzung mit der Polizei
Zu Dritt konnte er schließlich festgenommen werden. Eine mühsame Amtshandlung – fasst der Zeuge zusammen. Die dem Ukrainer wahnsinnig leid tue, aber kein Einzelfall ist. „Er ist zwar am richtigen Weg, aber dem entgegensteht, dass er schon zweimal einschlägig verurteilt wurde“, erwähnt der Staatsanwalt die Vorstrafen des Angeklagten, ebenfalls wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Diesmal fasst er 18 Monate bedingte Haft aus und eine Geldstrafe über 10.800 Euro – nicht rechtskräftig. Bereits vor dem Prozess hat er sich in eine Gewalttherapie begeben. „Er trinkt außerdem keinen Schluck Alkohol mehr“, berichtet Verteidiger Kregcjk.
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