Laut neuem Pflege- und Betreuungsgesetz müssen die insgesamt 229 steirischen Pflegeheime künftig nur noch einmal im Jahr kontrolliert werden. Für die Stadt Graz ist das zu selten – schon in der Vergangenheit wurden viele Heime gar nicht kontrolliert.
Eigentlich liegen zwischen dem Rathaus und Landhaus in der Grazer Innenstadt nur wenige Meter – doch realpolitisch trennen Stadt- und Landesregierung oft Welten. Immer wieder knatscht und knallt es zwischen den Regierern. Aktuell gibt‘s Wirbel um das neue Pflege- und Betreuungsgesetz, das die Landesregierung gerade in Begutachtung geschickt hat.
33 Pflegeheime gar nicht kontrolliert
Stein des Anstoßes ist, dass darin die Heimaufsicht zum einen beim Land zentralisiert wird und außerdem die Heimkontrollen künftig nur noch einmal pro Jahr stattfinden, statt wie bisher zweimal. „Dabei wurden schon bisher die gesetzlichen Vorschriften oft nicht eingehalten“, spielt der Grazer Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer (KPÖ) auf eine Anfragebeantwortung von Landesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP) an seine Fraktion an, wonach allein im Jahr 2022 in 33 der insgesamt 229 steirischen Heimen keine einzige Kontrolle stattgefunden hat. „Lediglich die Amtssachverständigen der Stadt Graz haben in jedem der 20 privat betriebenen Heime diese Kontrollen im vorgeschriebenen Ausmaß durchgeführt“, sagt Krotzer.
Doch künftig fällt diese Zuständigkeit eben weg, wird nur noch durch das Land kontrolliert. Im Landesrats Büro verweist man diesbezüglich auf einen einstimmigen Landtagsbeschluss vom Mai 2022 (also inklusive Stimmen der Kommunisten) und die Empfehlung des Bundesrechnungshofs und der Patienten- und Pflegeombudsschaft. „Für mich steht das Wohl der Bewohner sowie der Mitarbeiter im Mittelpunkt. Daher sehe ich keine Veranlassung, warum diesen Empfehlungen sowie einem gemeinsamen Antrag aller im Landtag vertretenen Parteien nicht entsprochen werden sollte“, stellt Kornhäusl klar. Zudem sei eine Qualitätsminderung durch einen Wechsel in der Aufsicht, wie er von der KPÖ suggeriert wird, zurückzuweisen.
Bezüglich des Landtagsbeschlusses hält Krotzer allerdings fest, dass diesem ein Versprechen der damaligen Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß vorangegangen war, dass man eben gemeinsam mit der Stadt eine Lösung finden wolle. Er fordere deshalb Kornhäusl neuerlich auf, diesen Schritt nochmals zu überdenken.
Bei der Patienten- und Pflegeombudsschaft hat man bezüglich der verminderten Kontrollen keine Bedenken. „Zumal dies ja auch die Empfehlung der Tannenhof-Kommission war, der ich angehört habe“, sagt Leiterin Michaela Wlattnig. „In anderen Bundesländern sind Kontrollen nur alle zwei Jahre vorgeschrieben, eine reicht also vollkommen aus. Es geht dabei nicht um die Quantität, sondern um die Qualität, etwa, wenn es um die Kontrolle der Beseitigung von Mängeln geht.“ Sie verweist auch darauf, dass sich im Gesetzestext künftig auch erstmals der Zusatz „unangekündigt“ findet.
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