Gekündigte Verträge und neue, teurere Angebote – so führte die Kelag im vergangenen Sommer die Strompreiserhöhung durch. Doch einige Kunden wollten diese Vorgangsweise nicht hinnehmen und zogen vor Gericht. Nun gab es die ersten Entscheidungen, die der Kelag Recht geben.
„Die Urteile vom Bezirksgericht Klagenfurt bestätigen, dass wir rechtskonform gehandelt haben. Zufrieden sind wir aber trotzdem nicht“, erklärt Kelag-Vertriebschef Alexander Jordan im Gespräch mit der „Krone“. Er bezieht sich dabei auf die aktuelle rechtliche Lage in Österreich. „Energieversorger und Energiekunden brauchen rechtliche Sicherheit. Die gibt es derzeit nicht“, so Jordan. „Keine einzige Strompreisanpassung in Österreich wurde nicht beklagt.“
Gericht gibt Kelag recht
Elf zivilrechtliche Klagen wurden gegen die Kelag eingebracht. „Wir haben rund 200.000 Kunden, 99 Prozent sind bei uns geblieben. Daher sind elf Klagen in Relation nicht sehr viel, die alle von einem Anwalt eingebracht wurden“, gibt der Vertriebschef zu bedenken. „Zwei davon scheiterten an formalrechtlichen Gründen, doch bei der dritten stellte das Gericht fest, dass unser Vorgehen gepasst hat und es keine Änderungskündigung oder Umgehung war.“
Neuer Vertrag auch bei Senkung
Doch die derzeitige Gesetzeslage erschwert nicht nur Preiserhöhungen. „Auch für unsere Strompreissenkung mit 1. April war ein neuer Vertrag notwendig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein“, erklärt Alexander Jordan. „Und obwohl es keine neue Bindung und nur eine Preisgarantie für zwölf Monate gab, haben nur knapp 60 Prozent das Angebot angenommen und jetzt einen günstigeren Tarif.“ Um diese Quote zu erhöhen, plant der Kärntner Energieversorger im Juni und Juli weitere Aktionen.
Neuregelung wird gefordert
Letztlich ist aber der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, damit es zukünftig weniger umständlich funktionieren kann. Auch die E-Control weist auf das Problem hin und sieht die derzeitige Vorgehensweise als einzig sichere Form. „Mit unserer Forderung nach rechtlicher Klarheit sind wir nicht allein – auch die Landeshauptleutekonferenz will eine klare gesetzliche Neuregelung“, stellt Jordan klar. „Doch eine Umsetzung ist bis heute nicht erfolgt.“
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