Privaten Haushalten, die sich mit dem Bonus notwendige Reparaturarbeiten und Sanierungsmaßnahmen leisten können, wird mit den Fördergeldern der Rücken gestärkt.
Bevölkerung entlasten
Schon in der Vergangenheit hat sich der Handwerkerbonus als erfolgreiche wirtschaftsfördernde Initiative bewährt, deshalb wurde die Maßnahme erneut umgesetzt. In dieser Zeit der Teuerungskrise, die die Bevölkerung massiv trifft, setzt das Burgenland auf die finanzielle Entlastung der Burgenländerinnen und Burgenländer. Denn in dieser Phase der hohen Inflation und Zinskrise sollen die Menschen im Burgenland finanziell entlastet werden.
Der Handwerkerbonus 2024 gilt für handwerkliche Leistungen und thermische Sanierungen, die im Zeitraum von 1. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden. Bis spätestens 10. Jänner 2025 kann der Bonus beantragt werden. In Summe werden fünf Millionen Euro an Fördermitteln von der Landesregierung bereitgestellt. Maximal 25 Prozent der Arbeitsleistung werden gefördert – mit höchstens 7.000 Euro insgesamt. Bei thermischen Sanierungen sind zudem Materialkosten mit maximal 25 Prozent förderbar, der Deckel liegt bei 10.000 Euro.
Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung sind unter www.burgenland.at/hwb online abrufbar, dort steht auch ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
Schwerpunkte Klima und Pflege
Im Fokus der Sonderförderaktion steht auch, im Interesse der Energieeffizienz und im Sinne des Klima- und Umweltschutzes wirksame und nachhaltige Schwerpunkte zu setzen. Es geht um die Einsparung von Energie und sonstigen wichtigen Ressourcen im Bereich des Wohnbaues. Ein weiterer Schwerpunkt ist die alters- und behindertengerechte Adaptierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Der Wunsch des Altwerdens in den eigenen vier Wänden wird möglich. Mit dem Handwerkerbonus werden die Ziele des Landes, die in der Klimastrategie und im Zukunftsplan Pflege verankert sind, vorangetrieben.
Gut für den Arbeitsmarkt
Darüber hinaus bekommen die privaten Investitionen in Bau- und Sanierungsmaßnahmen zusätzlichen Schwung. Mit dieser effizienten Maßnahme des Landes Burgenland soll der Arbeitsmarkt in den Branchen Handwerk, Bauwirtschaft und Handel im Burgenland belebt werden. Auf diese Weise werden tausende Arbeitsplätze gesichert. Es wird durch gezielt den negativen Auswirkungen der Konjunkturflaute gegengesteuert.
Handwerk und Bauwirtschaft beleben
Mit dem Handwerkerbonus 2024 werden heimische Handwerksbetriebe in schwierigen Zeiten zielgerichtet unterstützt und die regionale Wertschöpfung wird angekurbelt. Laut Wirtschaftsprognosen wird sich die Rezession im Bau- und Baunebengewerbe 2024 zuspitzen, da der Wohnbau die hohen Bau- und Finanzierungskosten stemmen muss. Erste Auswirkungen des Auftragsrückgangs waren in den letzten Monaten bereits spürbar. Der Handwerkerbonus ist ein Instrument, das diesen Auftragsrückgang abfedern und in der konjunkturschwachen Zeit für eine Belebung und neue Impulse im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sorgen soll. Sehr wichtig für die Landespolitik ist, dass mit dieser Maßnahme der Arbeitsmarkt in den Branchen Handwerk und Bauwirtschaft belebt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Bei Handwerkerleistungen: 25 Prozent der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), maximal 7.000 Euro Bei der Durchführung von Maßnahmen zur nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs: 25% der Kosten für Arbeit und Material bis maximal 10.000 Euro. Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen. 75 Prozent der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je 400 Euro Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht gewährt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin / vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Förderungsanträge können ab 01. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Hauptreferat Wohnbauförderung) eingebracht werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen mittels Onlineformular einzureichen oder an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es im Internet unter www.burgenland.at/handwerkerbonus bzw. www.burgenland.at/hwb.