Fremde Karte verwendet

Ein „Blödsinn“ beim Bankomaten mit teuren Folgen

Burgenland
10.05.2024 16:00

Wegen arger Geldsorgen schickte ein Nordburgenländer einen Freund zum Bankomaten, um 300 Euro zu beheben. Bloß: Die Karte gehörte seiner Ex, die den Diebstahl umgehend zur Anzeige brachte.

Der 24-Jährige hätte sich die halbe Stunde auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt ersparen können – wenn er, wie von der Staatsanwaltschaft angeregt, im Rahmen einer Diversion die erste Rate der 850-Euro-Geldbuße fristgerecht eingezahlt hätte. So aber musste das Strafverfahren fortgesetzt werden. „Tut mir echt leid, aber im April hatte ich noch Schulden zu begleichen“, meinte der übertrieben selbstbewusst wirkende Mann.

Karte hinter dem Bett gefunden
„Ohne Vorwarnung“ sei seine Freundin im Juli des Vorjahres ausgezogen, sagte der Nordburgenländer. „So etwas ist mir nicht zum ersten Mal passiert.“ Zurückblieben seine Verwunderung und ihre Bankomatkarte, die er Wochen später beim Umstellen der Möbel hinter dem Bett entdeckt habe. Mehrmals sei er zu ihr nach Wien gefahren, um ihr die Karte zurückzubringen: „Stundenlang bin ich vor ihrer Tür gestanden, aber sie hat nicht aufgemacht.“

Code an Freund weitergegeben
Nach der letzten Zugfahrt wurde die Idee geboren, aus der Karte Kapital zu schlagen. Der Angeklagte stiftete einen Freund an, zur Bank zu gehen und Geld zu beheben. Freilich versorgte er ihn mit dem Code. Die Maschine spuckte 300 Euro aus, die sich die Burschen teilten. „Wir hatten beide arge Geldsorgen.“ Die Ex bemerkte die rechtswidrige Behebung auf dem Kontoauszug und wandte sich an die Polizei. Anhand des Videos von der Bank konnte der Täter rasch ausgeforscht werden – die Tat war nämlich in dessen Heimatort passiert.

Im Grunde eine Lappalie, aber wie hoch fällt in so einem Fall die Strafe aus?

Die Richterin bot eine Diversion an. Er muss die 300 Euro an die Ex-Freundin zurückzahlen; die Geldstrafe beträgt 600 Euro, dazu kommen 150 Euro an Verfahrenskosten. „Ist okay. Es war ein Blödsinn. Bin ich jetzt vorbestraft?“, wollte der Unbescholtene wissen. „Nein, sind Sie nicht!“

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