„Wollen Frieden“
UN-Versammlung empfiehlt Mitgliedschaft Palästinas
Die UN-Vollversammlung hat am Freitag mit großer Mehrheit für eine Vollmitgliedschaft der Palästinenserinnen und Palästinenser gestimmt (siehe Video oben). Damit ist eine erweiterte Teilnahme an Sitzungen verbunden, aber kein reguläres Stimmrecht.
143 Regierungen stimmten dafür, neun dagegen und 25 enthielten sich. Bisher ist Palästina Beobachterstaat, obwohl es etwa 60 Länder gar nicht als eigenen Staat anerkennen. Darunter sind die USA und Österreich. In der Debatte vor der Abstimmung hatte der palästinensische UN-Vertreter gesagt, Frieden und Freiheit zu wollen. Ein Ja sei ein Votum für „die palästinensische Existenz“ und nicht gegen einen anderen Staat. „Es ist eine Investition in Frieden.“
Israel: „Palästinenser nicht friedliebend“
Erwartungsgemäß anders sieht das der UN-Botschafter Israels, Gilad Erdan. Die palästinensische Bevölkerung sei nicht friedliebend. Das Votum bezeichnete Israels Außenminister Israel Katz als „Auszeichnung für die Hamas.“ Die Entscheidung sei „absurd“ und „unterstreicht die strukturelle Voreingenommenheit der UN.“
Aufgrund des Kriegs im Gazastreifen wurde die Abstimmung auch als internationales Stimmungsbild zu den jüngsten Eskalationen gesehen. Die US-Regierung hatte noch Stunden zuvor mitgeteilt, im Fall eines pro-palästinensischen Votums erneut ihr Vetorecht nutzen zu wollen. Sie vertritt die Auffassung, dass eine Einigung mit Israel auf eine Zweistaatenlösung Voraussetzung für die Anerkennung einer UN-Mitgliedschaft Palästinas wäre. Zunächst ist aber der Sicherheitsrat am Zug, der eine Vollmitgliedschaft „wohlwollend prüfen“ soll.
Was die Palästinenser jetzt dürfen
In der UN-Vollversammlung ist es den Palästinenserinnen und Palästinensern nun künftig erlaubt, zu Themen zu sprechen, die nichts mit dem Krieg und Konflikt im Nahen Osten zu tun haben. Zudem können sie Änderungsanträge für Beschlüsse einreichen oder neue Tagesordnungspunkte vorschlagen und Funktionen innerhalb des Plenums ausführen. Ein Stimmrecht ist damit aber nicht verbunden, die Bürgerinnen und Bürger dürfen auch nicht für UN-Organe kandidieren.
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