Eine Salzburgerin (60) kassierte 15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Sie legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein – jedoch vergeblich. Das Höchstgericht wischte die Beschwerde vom Tisch. Jetzt geht es nur noch um die Höhe der Strafe.
Die „Krone“ berichtete über den Fall: Nach einem Streit wegen vier verschenkten Katzen fuhr eine alkoholkranke Salzburgerin am 13. Juni 2023 zu ihrem Ex-Freund nach Salzburg, ging in den Garten des dortigen Wohnhauses und stach mit einem Messer auf den Mann ein. Beim Prozess im Salzburger Landesgericht Mitte Dezember erklärte sie: „Ich wollte nur mit ihm reden.“
Einstimmig erkannten die acht Geschworenen einen versuchten Mord und sprachen die Angeklagte nicht rechtskräftig schuldig: 15 Jahre Haft. Dagegen legte sie aber Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Mit der Argumentation: Sie sei aufgrund ihres Alkoholpegels von 2,7 Promille, gepaart mit Tabletten, nicht zurechnungsfähig gewesen.
Der Oberste Gerichtshof verwies auf die eindeutigen Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit und wischte die Beschwerde vom Tisch. Nun muss das Oberlandesgericht Linz nur noch über die Strafhöhe entscheiden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.