Sechs Kunden haben gegen die Servicepauschale der Mobilfunkbetreiber A1 und Magenta geklagt und vor Gericht gewonnen. Diese Mobilfunkbetreiber müssen die Servicepauschale rückerstatten. Zuvor hatte es bereits beim Provider „Drei“ erfolgreiche anwaltliche Rückforderungen gegeben. Auf ein endgültiges Urteil zur Zulässigkeit der Servicepauschale müssen Mobilfunk- und Festnetzkunden allerdings noch warten.
Ein Fall ist rechtskräftig, in den anderen läuft die Berufungsfrist. A1 betont in einer Stellungnahme gegenüber krone.at, dass man sich im Recht sehe und der Pauschale Gegenleistungen wie Sperrmöglichkeiten gegen „Shock Bills“ gegenüber stünden. „Es ist richtig, dass es einige wenige erstinstanzliche Urteile gibt, in denen A1 zur Rückzahlung der Servicepauschale verpflichtet wurde.“ Dabei sei aber nicht über die Zulässigkeit der Gebühr entschieden worden. Hier warte man auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes in einem laufenden Verfahren, das von der Arbeiterkammer angestrebt wurde. Dies werde „noch einige Zeit dauern“, erwartet ein A1-Sprecher.
Keine freiwilligen Rückzahlungen zu erwarten
Kunden der anderen Provider sollten sich ebenfalls keine Hoffnungen auf freiwillige Rückzahlungen machen. Bei „Drei“ will man sich zwar nicht zu den Urteilen gegen A1 und Magenta äußern, aber ebenfalls auf den Ausgang der laufenden Arbeiterkammer-Klage warten. „Die Servicepauschale wurde über Jahre in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde und auf Basis geltender Judikatur vereinbart. Rechtlich gibt es daher keine Grundlage für etwaige Rückzahlungsansprüche.“ Man sei zuversichtlich, dass die Gebühr der rechtlichen Überprüfung standhalte. In eine ähnliche Richtung argumentiert Magenta, wo man wie bei A1 festhält: „Es handelt sich um reine Einzelurteile, von denen keine allgemeine Gültigkeit abzuleiten ist.“
Hunderte Rückzahlungen nach Anwaltsschreiben
In mehr als 250 Fällen wendeten die Mobilfunker A1, Magenta und Drei zuvor Urteile ab, indem sie die Pauschale zurückzahlten, sagte der Anwalt Matthias Strohmayer, Vertrauensanwalt des Vereins für Konsumenteninformation. Er betreue über 1000 Fälle, hieß es zu „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“. Auch die Arbeiterkammer brachte im Jänner eine Verbandsklage gegen die Servicepauschale ein. Hier stehen die Urteile noch aus.
Servicepauschale bei neuen Tarifen bereits passé
Die meisten Mobilfunkanbieter – Diskonter wie HoT oder Spusu sind eine Ausnahme – verrechnen einmal jährlich eine Servicepauschale. Sie haben diese 2011 mit Duldung der Regulierungsbehörde RTR eingeführt. Nachdem der Oberste Gerichtshof vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Abgabe bei Fitnessstudios gekippt hatte, flammte auch die Diskussion um die Servicepauschale beim Mobilfunk wieder auf.
Nach ersten juristischen Rückschlägen – Prozessfinanzierer bieten Kunden bereits Online-Rückforderungsmöglichkeiten, siehe Linkbox – für die Provider wurde die verhasste Gebühr bei den meisten Neuverträgen abgeschafft bzw. in ein höheres Monatsentgelt überführt. Bestandskunden bezahlen die jährliche Pauschalgebühr aber noch immer.
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