Sie sei diskriminiert und degradiert worden, weil sie bei ihrem Dienstgeber – dem ORF – Vorwürfe bezüglich Mobbing und sexueller Belästigung durch ihren Vorgesetzten laut gemacht hat. Dazu sagt nun Generaldirektor Roland Weißmann im Arbeits- und Sozialgericht aus: „Wir fahren da definitiv eine Null-Toleranz-Politik.“
Bereits seit über einem Jahr sitzen sich eine ORF-Mitarbeiterin und ihr Arbeitgeber im Arbeits- und Sozialgericht Wien gegenüber. Und noch immer fliegen die Fetzen – besonders zwischen den Anwältinnen beider Seiten. Neue Figur in diesem Verfahren: ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, der nun als Zeuge aussagt und wieder für ordentlich Streitigkeiten sorgt.
Wer darf Roland Weißmann zuerst befragen?
Denn welche der beiden Anwältinnen Weißmann zuerst befragen darf – er gehört zur beklagten Partei, beantragt hat ihn aber die Klägerin – sorgt für ein lautstarkes Wortduell, das erst von der Richterin beendet werden musste. Die rechtliche Vertreterin der ORF darf also anfangen. Es geht darum, welche Kenntnisse der Generaldirektor in seiner jetzigen und auch vorherigen Position als Chef-Producer fürs Fernsehen über Belästigungs- und Mobbingvorwürfe hat – damit verbundene nicht eingehaltene Versprechen.
Nach sexueller Belästigung degradiert?
Die 53-jährige Klägerin sei jahrelang von einem ihrer Vorgesetzten sexuell belästigt worden. Sie beschloss, das grenzwertige Verhalten anzusprechen, zuerst bei der Betriebsrätin, dann bei der Gleichbehandlungskommission. Das habe ihr aber nicht geholfen, sondern vielmehr geschadet – sie sei degradiert, fast „verräumt“ worden. Früher habe sie viel mehr Verantwortungsbereiche gehabt, nach einander sei das alles weggefallen. Jetzt möchte sie deswegen 94.000 Euro Schadenersatz vom ORF.
Ich bin sicher nicht an sie herangetreten und ich habe auch nichts versprochen. Ich bin Generaldirektor und Chef von 4000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
Roland Weißmann habe ihr schon vor einiger Zeit eine bessere Position in Aussicht gestellt, meinte sie am Arbeits- und Sozialgericht (ASG). Also wurde er beantragt, steht der Richterin und den Anwältinnen jetzt Rede und Antwort: „Ich bin sicher nicht an sie herangetreten und ich habe auch nichts versprochen. Ich bin Generaldirektor und Chef von 4000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“, stellt er gleich zu Anfang klar.
Klägerin sei an Weißmann herangetreten
Er habe lediglich mitbekommen, dass es Probleme zwischen der 53-Jährigen und ihrem Vorgesetzten gab: „Ich habe keinerlei Detailkenntnisse gehabt. Mir war nur bekannt, dass die Chemie nicht mehr stimmt.“ – und das sei lange vor seiner Tätigkeit als Generaldirektor gewesen. Später habe die Klägerin dann immer wieder interveniert, sie würde gerne in eine Top-Führungsposition befördert werden. Das sei so aber nicht möglich, erklärt Weißmann. All diese Posten sind beim ORF ausschreibungspflichtig, nach dem Motto „Möge der Bessere gewinnen“.
Roland Weißmann nutzt die Chance vor der Richterin, um noch einmal ganz klar zu betonen: „Wir haben definitiv eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Belästigung.“ Und auch Gleichberechtigung sei beim ORF ganz großgeschrieben. „Deswegen habe ich mich auch entschlossen, hier auszusagen. Wir vertrauen darauf, dass das aufgeklärt wird“, zeigt er sich zuversichtlich, aber nicht unversöhnlich.
Denn wie bei vergangenen Verhandlungstagen kommt wieder ein möglicher Jobvorschlag an die Mitarbeiterin auf. „Wenn es eine Führungsposition ist ...“, zeigt sie sich im ASG interessiert. Vor einem Vergleich müssten aber noch konkretere Details ausgearbeitet werden, gibt Generaldirektor Weißmann an.
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