Dem Vorarlberger Wirtschaftsbunddirektor wurde in einer anonymen Anzeige vorgeworfen, Druck auf eine Lehrerin ausgeübt zu haben – die Staatsanwaltschaft sah keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt.
Die Ermittlungen gegen den Vorarlberger ÖVP-Landtagsmandatar und Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma werden eingestellt. Die Erhebungen hätten ergeben, „dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt verwirklicht wurde“, erklärte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, am Montag. Thoma war in einer anonymen Anzeige unter anderem vorgeworfen worden, er habe in der Notengebung für eines seiner Kinder Druck auf eine Lehrperson ausgeübt.
Thoma soll laut den Vorwürfen massiv gegen eine Deutschlehrerin vorgegangen sein, die eines seiner Kinder negativ beurteilt hatte und sich zudem in Unterrichtsinhalte bei verschiedenen Lehrern eingemischt haben. Thoma hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und in der Anzeige ein politisch motiviertes Vorgehen vermutet. Der Landtag hob Ende Jänner – auch Thomas Wunsch entsprechend – seine Immunität auf, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen. Diese liefen wegen des Verdachts der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung.
„Schutz der Familie“
Der ÖVP-Kultursprecher verzichtete in der Folge im Februar auf eine neuerliche Kandidatur bei der Landtagswahl im Herbst. Die Entscheidung sei eine „unmittelbare Folge der anonymen Anzeige“, so Thoma, der Schutz seiner Familie habe Priorität. Ihm lägen die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bisher nicht schriftlich vor, daher wolle er sich noch nicht äußern, so Thoma am Montagnachmittag in einer ersten Reaktion.
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