Die Verbrennung von Klärschlamm wird in Österreich ab 2033 verpflichtend. Einen entsprechenden Erlass der Abfallverbrennungsverordnung hat das Klimaschutzministerium am Montag veröffentlicht. Betroffen sind alle Kläranlagen, die mehr als 20.000 Einwohner versorgen.
Die betroffenen Anlagen erzeugen demnach 85 Prozent des Klärschlammaufkommens in Österreich.
Das sagt das Ministerium
In diesen Klärschlämmen sind laut einer Aussendung des Ministeriums gefährliche Schadstoffe konzentriert – wie Hormone, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle, Mikroplastik und Nanomaterialien. Durch die Verbrennung des Klärschlamms werden die dort konzentrierten Umweltgifte zerstört.
Das Ziel heißt: Kein Mikroplastik mehr auf unseren Böden.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne)
„Das Ziel heißt: Kein Mikroplastik mehr auf unseren Böden. Denn Mikroplastik und Umweltgifte können zu weitreichenden Folgen für unsere Gesundheit und die Natur führen. Wir müssen daher verhindern, dass es unkontrolliert in die Umwelt gelangt“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Für die neue Klärschlammbehandlung werden in Österreich zwei bis drei zusätzliche Verbrennungsanlagen benötigt. Die Übergangsfrist bis 1. Jänner 2033 bietet aber „ausreichend Zeit, den mit der künftigen Klärschlammbehandlung verbundenen Anpassungsbedarf zu bewältigen“, so das Ministerium.
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