Nach Schafsrissen ist von der Tiroler Landesregierung erneut per Verordnung ein Wolf in Osttirol zum Abschuss freigegeben worden. Im Bereich der Thurner Alm in Thurn im Norden des Lienzer Talbodens waren sechs tote und ein verletztes Schaf aufgefunden worden, ein weiteres musste notgeschlachtet werden.
Nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt bestand der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes, begründete das Land am Montag die Entscheidung für die Verordnung.
Jäger bereits informiert
Diese wurde bereits kundgemacht und tritt um Mitternacht in Kraft. Die Abschussverordnung gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde bereits informiert, hieß es. Allen Tierhaltern wurde zudem empfohlen, Schafe und Ziegen auf den Heimweiden mit einem „wolfsabweisenden Zaun“ zu schützen oder in der Nacht in einen sicheren Stall zu bringen.
Raubtier sofort erlegt
Zuletzt war eine Abschussverordnung für einen Schadwolf im Osttiroler Villgratental erlassen worden. Wenige Stunden später wurde das Raubtier schließlich von der Jägerschaft erlegt. In diesem Fall waren in einem stallähnlichen Unterstand 15 tote und sieben verletzte Schafe verzeichnet worden. Bisher wurden in Tirol insgesamt fünf Wölfe nach Abschussverordnungen getötet.
Rechtliche und politische Debatten
Im Vorjahr war im Tiroler Landtag eine Gesetzesnovelle beschlossen worden, die eine Tötung mittels Verordnung und nicht mehr per Bescheid erlaubt. Vorangegangene Bescheide waren vom Gericht mehrmals aufgehoben worden, nachdem Umweltschutzorganisationen diese erfolgreich beeinsprucht hatten. Die Abschussverordnung gilt nun für einen Wolf – und nicht für ein Individuum. Diese und ähnliche Regelungen in den Bundesländern sorgen laufend für rechtliche und politische Debatten. Die EU-Kommission hatte zuletzt Signale in Richtung Senkung des Schutzstatus des Wolfs gegeben. Eine Maßnahme, die unter anderem auch von den Regierenden in Tirol laufend eingefordert wird.
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