Josef Fritzl (89), der wegen Inzest zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Das gab das Landesgericht Krems an der Donau am Dienstagvormittag bekannt. Er bleibt aber vorerst weiter in der Justizanstalt Stein.
Der 89-Jährige soll in den Normalvollzug verlegt werden, er war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher eingewiesen worden, sprich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die schriftliche Entscheidung eines Dreiersenats ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der Beschluss geht auf eine nicht-öffentliche Anhörung von Josef F. am 30. April zurück. Dabei wurde vor allem über ein psychiatrisches Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner gesprochen. „Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat“, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Der 89-Jährige sei nicht mehr gefährlich.
Demenz schreitet fort
Auch medizinische Gutachten und aktuelle Befunde wurden eingeholt. Bei dem Gefangenen sei die Demenzerkrankung fortgeschritten, zudem lägen körperlicher Abbau und eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vor. Diese hätten die Einweisung in den Maßnahmenvollzug erforderlich gemacht.
Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat.
Fritzls Verteidigern Astrid Wagner über ein Gutachten
„Eine solche Gefährlichkeit ist (...) eine Grundvoraussetzung für eine Unterbringung. Zudem ist mit einem Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung zu rechnen.“
Entlassung aus Haft abgelehnt
Gleichzeitig wurde entschieden, dass eine bedingte Entlassung in Freiheit nicht möglich ist. Die verurteilten Taten würden eine „beispiellose kriminelle Energie zeigen“, heißt es seitens des Gerichts. In Freiheit seien weder eine „erforderliche Auseinandersetzung mit den Taten“ noch eine Wohnmöglichkeit oder ein soziales Umfeld gegeben.
Mit selbem Beschluss hat der Drei-Richterinnen-Senat auch entschieden, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug, somit eine Entlassung in Freiheit, aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich ist.
Landesgericht Krems an der Donau
Für den Normalvollzug wurde eine Probezeit von zehn Jahren festgelegt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Strafgefangene mit seiner Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben noch die Möglichkeit, Beschwerden einzubringen. Die Frist beträgt zwei Wochen.
Der 89-Jährige werde „sich sicher freuen“
Verteidigerin Wagner bezeichnete die Entscheidung als folgerichtig. Es sei „ein erster Schritt“, der 89-Jährige werde „sich sicher sehr freuen.“ Nächstes Ziel sei die generelle Entlassung in die Freiheit, zum aktuellen Zeitpunkt sei sie aber nicht von einer anderen Entscheidung ausgegangen.
Der Inzestfall Amstetten war Ende 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und sieben Kinder mit ihr gezeugt, eines starb direkt bei der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung in eine Anstalt beschlossen. Schuldig gesprochen wurde er in allen Anklagepunkten – Mord wegen Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung.
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